Fällt das Erbe durch Erbausschlagung an den Staat, kann der Pflichtteilberechtigte den Pflichtteil b

| 14. Februar 2012 22:39 |
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Erbrecht


Beantwortet von


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Fällt das Erbe durch Erbausschlagung an den Staat, kann der Pflichtteilberechtigte den Pflichtteil beim Staat geltend machen oder fällt der Pflichtteil dann gänzlich weg?

Eingrenzung vom Fragesteller
14. Februar 2012 | 22:43
14. Februar 2012 | 23:06

Antwort

von


(417)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Der Staat wird privatrechtlicher Erbe, wie jeder andere Erbe auch. Daher erstreckt sich das gesetzliche Erbrecht des Staates auf alle vererblichen Rechte und Verpflichtungen des Erblassers, einschließlich Pflichtteilsrechteverbindlichkeiten.


Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen

Ernesto Grueneberg, LL.M.
Abogado
Mitglied der Rechtsanwaltskammern Berlin & Madrid

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Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M.
Fachanwalt für Migrationsrecht

Bewertung des Fragestellers 15. Februar 2012 | 01:25

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