Mein Mann arbeitet seit 24 jahren in der selben Firma. Jetzt soll seine Abteilung aufgelöst werden. Da er die längste Kündigungsfrist von 7 Monaten hat wäre der Termin zur Kündigung der 30.09.2006. Da wir aber auch eine tochter mit schwerbehinderung haben 80 % und ich selber nicht arbeiten gehe weiss mein Mann nicht weiter. Ich wüsste gerne ob er bei einer eventuellen Klage gegen die Firma Erfolg haben könnte oder ob er so einfach gekündigt werden kann ? Ich habe da Bedenken das das so einfach möglich ist ?? Eine Abfindung habe ich gesagt soll er ablehnen da es nicht viel ist da er im Einzelhandel arbeitet . Hat eine Klage die die gewerkschaft einleiten würde denn grossen erfolg oder haben wir mehr glück wenn wir privat klagen ??
Eine Kündigung des Arbeitsvertrages wird nur möglich sein, wenn der Arbeitgeber dringende betriebliche Gründe dafür vorbringen kann. Sodann ist eine Sozialauswahl vorzunehmen, bei der auch die von Ihnen genannten Gründe zu berücksichtigen sein werden.
Ob eine Klage gegen eine Kündigung Erfolg haben wird, kann an dieser Stelle ohne nähere Kenntnis der Umstände natürlich nicht seriös festgestellt werden. Da eine Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden muß, sollte sich Ihr Mann, sobald er die Kündigung hat, konkret anwaltlich beraten lassen. Erst dann kann festgestellt werden, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.