Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich im Rahmen einer Erstberatung und anhand des gebotenen Einsatzes wie folgt beantworte:
Sofern A aus der Mietwohnung ausgezogen ist, aber noch immer im Mietvertrag als alleiniger Vertragspartner steht, muß er auch die anfallenden Nebenkosten zahlen. Erst wenn A aus dem Mietvertrag entlassen ist und z.B. B für ihn als neuer Vertragspartner eintreten würde, ist er aus der Zahlungspflicht gegenüber dem Vermieter entlassen. Da es sich bei A+B um Ehepartner handelt, zählen die anfallenden Nebenkosten als normal übliche Aufwendungen, die unter Ehepartner getätigt werden, insbesondere, da die Kinder ebenfalls mit in der Wohnung wohnen. Dies gilt unabhängig davon, daß sich die Eheleute getrennt haben. Denn nach Ihren Ausführungen ist davon auszugehen, daß A auch keinen Trennungsunterhalt zahlt. Etwas anderes würde lediglich dann gelten, wenn A bereits aus dem Mietvertrag entlassen ist. Dies geht allerdings aus Ihrer Schilderung nicht hervor.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben. Gern können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen, sollten Sie noch eine Frage haben.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Bertram
Kann mein Ehepartner nach Auszug Nebenkosten zurückverlangen?
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Bertram
Die Eheleute A und B (2 Knder) wohnen in einer Mietwohnung wobei A nur im Mietvertrag steht . A zieht aus der der Mietwohnung aus .A möchte die Nebenkosten die er angeblich gezahlt hat von B wieder haben , da B noch 2 Monate lang die ehemalige Mietwohnung genutzt hat . In dieser Zeit hat A jedoch keinen Unterhalt für B und die Kinder gezahlt .
Kann er diese von B fordern und in welcher Höhe , da ja die Kinder von Ihm anteilig auch an den Nebenkosten beteiligt sind
mfg M.G.
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Bewertung des Fragestellers
3. Februar 2012 | 18:36
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FRAGESTELLER 3. Februar 2012
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