Sehr geehrte Fragestellerin,
die von Ihnen gestellte Frage beantworte ich aufgrund des Sachverhalts summarisch wie folgt:
Die Agentur für Beschäftigungsförderung ist verpflichtet, Ihr gesamtes Einkommen bei der Feststellung Ihrer Bedürfigkeit zu berücksichtigen. Hierbei ist jedoch nicht das Einkommen zu berücksichtigen, welches aufgrund einer Zwangsvollstreckung nicht zur Verfügung steht. Ich verweise hierzu auf ein <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1200788/index.html" target="blank">Urteil des SG Stuttgart vom 26.06.2006</a>. Dieses ist nach meiner Auffassung allgemeinverständlich begründet, so dass ich von weiteren Erläuterungen zunächst absehen möchte. Sollten Fragen auftreten, können Sie natürlich Nachfragen vornehmen.
Strategisch bedeutet dieses, dass Sie im Rahmen des Widerspruchs darauf hinweisen sollten, dass das gepfändete Einkommen nicht zur Verfügung steht. Der Widerspruch sollte im Hinblick auf das zitierte Urteil Erfolg haben.
Mit freundlichen Grüßen
Pilgermann, Rechtsanwalt
Harz4 Bescheid
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Sozialrecht
Würde gerne mal ein Rechtsauskunft von Ihnen bekommen.
Ich lebe mit meinen Lebensabschnittsgefährten seit 4 Jahren zusammen, und bin Harz 4 Empfänger.
Er war vor meiner Zeit Selbstständig tätig. Leider lief sein Laden dann nicht mehr gut und er musste ihn schließen. Es blieben Restschulden.
Er wechselte ins Angestelltenverhältnis und sein Lohn wird seit dem (alles außer sein Selbstbehalt) gepfändet.
Dann zogen wir zusammen und seit dem wird sein Lohn als Einkommen mit rein gerechnet.
Bis im August diesen Jahres wurde uns die Lohnpfändung mit anerkannt als nicht verfügbares Einkommen.
Seit September erkennt das Amt es nicht mehr mit an, obwohl es der Familie ja nicht zu Verfügung steht.
Nun meine Frage:
Gibt es eine Ausnahmeregelung das uns die Pfändung wieder anerkannt wird. Mein Partner kann
leider nicht mit seinem Restgehalt die Familie unterstützen. Oder bleibt uns nur die Möglichkeit einer räumlichen Trennung.
Würde mich freuen so schnell wie möglich von Ihnen eine Information zu bekommen da zu Zeit gegen den Bescheid ein Widerspruch läuft.
Danke
Mit freundlichen Gruß
H.Meusel
Einkommen Einkommen Widerspruch Bescheid Harz
"
Danke für die schnelle Hilfe!!!!!!!!!!!!!!!
"-
30 €
-
25 €
-
55 €
-
30 €
-
55 €
-
51 €