Probleme mit Arbeitsagentur - Projekt INGA und Eingliederungsvereinbarung
| 17.08.2014 06:49
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Zusammenfassung:
Eine Eingliederungsvereinbarung darf nicht einseitig durch die Behörden festgelegt werden. Gegen eine per Bescheid festgelegte Eingliederungsvereinbarung ist der Widerspruch möglich, der aber keine aufschiebende Wirkung hat.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin,
ich bin 59 J alt, alleinstehend, seit 10 Monaten nach einer Firmenschließung arbeitslos und beziehe ALG1.
Ich verfüge über sehr gute berufliche Qualifikationen und spreche zwei Fremdsprachen annähernd perfekt. Soeben habe ich eine dreimonatige Weiterbildung absolviert, die mir von der Arbeitsagentur auf meine Bitte hin, fachlich wieder auf dem Laufenden zu sein, zugestanden wurde.
Unmittelbar nach Beendigung der Weiterbildung teilte mir meine Betreuerin bei der Arbeitsagentur mit, dass ich aufgrund meines Alters schwer vermittelbar sei und sie mich nun zu einer anderen Abteilung, der INGA, schicken würde. Dort könne man weitaus mehr für mich tun, weil die Betreuer der INGA viel Zeit haben und über ganz andere Mittel verfügen, wie z.B. das Übernehmen eines Teils des Gehaltes, damit eine Firma mich überhaupt (wegen meines Alters) noch einstellt.
Ich erhielt ein kleines Werbefaltblatt über dieses Projekt INGA der Arbeitsagentur, das nicht wirklich aussagekräftig ist. Am gleichen Tag erhielt ich über die Jobbörse die neue Eingliederungsvereinbarung, in der ich mich u.a. verpflichte, die Termine bei der INGA wahrzunehmen. Hierzu ist zu sagen, dass ich nicht gefragt wurde, ob ich mit dieser anderen, neuen Maßnahme INGA einverstanden bin und mein Einverständnis dazu habe ich auch nicht gegeben.
Meine Recherchen im Internet haben nun meine Zweifel und mein Mistrauen bekräftigt, ob diese INGA-Maßnahme für mich wirklich sinnvoll ist. INGA ist etwas für Menschen, denen verschiedene Hindernisse im Wege stehen, wieder eine Anstellung zu finden. Das können Schulden sein, kleine Kinder, die betreut werden müssen, eine fehlende Berufsausbildung, Probleme, mit dem Internet umzugehen, körperliche Behinderungen, Sprachprobleme, Drogenprobleme, das Nicht-Wissen, wie man eine Bewerbung schreibt etc. All diese Leute nimmt man also an der Hand und hilft ihnen.
Nichts von all dem trifft auf mich zu. Ich weiß sehr gut, welche Stellenangebote für mich überhaupt in Frage kommen und ich weiß, wie man ein Bewerbungsschreiben verfasst. Auch habe ich selbst ein berechtigtes Interesse daran, wieder in eine feste Anstellung zu kommen, ich bin nicht faul und meine Aktivitäten müssen nicht überwacht werden. Dass ich mich in psychotherapeutischer Behandlung befinde wegen einer Depression weiß die Arbeitsagentur selbstverständlich nicht. Ich sehe keine Veranlassung, solch eine Maßnahme mitzumachen, denn sie ändert nichts an meinem Alter, welches lt. Aussage meiner Betreuerin bei der Arbeitsagentur mich schwer vermittelbar macht.
Meine Befürchtungen sind, und dies ging auch aus zahlreichen Erfahrungsberichten im Internet von INGA-Teilnehmern hervor, dass man in diesem Projekt mit allen Mitteln zwecks Entfernung aus der Statistik und dem Nachweis des Erfolgs dieser Sparte der Arbeitsagentur in irgendeinen Job gepresst wird, egal zu welchen Konditionen. Spätestens dann, wenn INGA beispielsweise einen Teil des Gehalts bei einem Arbeitgeber nicht mehr übernimmt, steht man wieder auf der Straße stehe, zu weitaus schlechteren Voraussetzungen als zuvor und um einiges älter. Damit wären meine Chancen, bis zu meinem Renteneintritt mit fast 66 Jahren nochmals eine feste Anstellung zu bekommen, endgültig vertan. Auch habe ich in Bezug auf meinen psychischen Zustand sehr große Bedenken, ob ich dem Druck und den Kontrollmethoden der INGA gewachsen sein werde. Kurzum, ich habe kein Interesse an dieser Maßnahme, weil ich ihren Nutzen für mich nicht erkennen kann.
Diese Schilderung der Situation erachte ich als notwendig, damit Sie sich ein Bild meiner Bedenken machen können, aus denen meine nachstehenden Fragen resultieren.
1. Ist eine Teilnahme an dem Projekt INGA freiwillig oder Pflicht?
Wie bereits erwähnt, wurde meine Verpflichtung, die Termine von INGA wahrzunehmen, seitens meiner Arbeitsagentur-Betreuerin in der Eingliederungsvereinbarung vom 14.08.2014 festgehalten.
2. Zwar könnte ich das Erstgespräch bei INGA abwarten und anhand gezielter Fragen meinerseits ausfindig machen, was mir INGA bringen soll. So habe ich wenigstens den guten Willen gezeigt.
Ist es möglich, sollte sich bei dem Erstgespräch diese Maßnahme bereits als völliger Unsinn für mich herauskristallisieren, die weitere Teilnahme abzulehnen, ohne dass Sanktionen (Arbeitslosengeldsperre) verhängt werden können?
3. Besteht die Möglichkeit, auch später noch aus diesem Programm INGA auszusteigen, z.B. wenn ich feststelle, dass sowohl der ausgeübte Druck als auch die permanente Kontrolle meiner psychischen Verfassung schaden?
Wie steigt man dann am besten aus dieser Maßnahme aus? Muss ich die Beendigung dann auf gerichtlichem Wege durchsetzen?
4. Thema Eingliederungsvereinbarungen:
Mehrfach habe ich bereits Eingliederungsvereinbarungen nach einem Termin bei meiner
Betreuerin von der Arbeitsagentur in meinem Postfach der Jobbörse vorgefunden, in
denen stand, dass diese Vereinbarung mit mir besprochen wurde und ich mich mit dem
Inhalt der Vereinbarung einverstanden erkläre, was jedoch nicht der Wahrheit entspricht.
Oftmals wurden Punkte in der Vereinbarung festgehalten, über die überhaupt nicht
gesprochen wurde.
In der jüngsten Eingliederungsvereinbarung vom 14.08.2014 wurde mir vorgegeben, wie
viele Bewerbungen ich innerhalb eines gewissen Zeitraums zu schreiben habe, und dass ich mich damit einverstanden erkläre. Über das Schreiben von Bewerbungen wurde anlässlich des Termins mit meiner Betreuerin überhaupt nicht gesprochen.
Ich würde gerne grundsätzlich wissen, ob die Arbeitsagentur die Anzahl der zu schreibenden Bewerbungen überhaupt vorgeben darf, was ja je nach Qualifikation, Alter etc. nicht unbedingt zielführend sein muss.
Auch wurde in dieser Eingliederungsvereinbarung festgehalten, dass die Teilnahme an der INGA-Maßnahme mit mir besprochen wurde, ich mich damit einverstanden erkläre und verpflichte, die entsprechenden Termine wahrzunehmen.
Besprochen wurde mit mir nichts, es wurde mir lediglich mitgeteilt, dass man mich jetzt dorthin schickt. Mit der Teilnahme an INGA habe ich mich nicht einverstanden erklärt, weil ich zu dem Zeitpunkt noch nichts Konkretes darüber wusste. Auch finde ich es befremdlich, mir diese Maßnahme einen Tag nach Beendigung meiner beruflichen Weiterbildung als Tatsache zu präsentieren.
Wie soll ich mich nun verhalten? Schriftlich widersprechen und mitteilen, dass ich an der in der Eingliederungsvereinbarung vom 14.08.2014 genannten INGA-Maßnahme nur teilnehmen werde, wenn ich nach dem Erstgespräch dort den Eindruck habe, dass man mir auch wirklich weiterhelfen kann?
Kann ich grundsätzlich ablehnen unter Berufung auf z.B. die eingangs in der Schilderung der Situation genannten Gründe? Kann ich überhaupt ablehnen ohne Sanktionen zu befürchten?
Es sei noch erwähnt, dass ich niemals eine der im Postfach der Jobbörse hinterlegten Eingliederungsvereinbarungen unterschrieben an die Arbeitsagentur zurückgesandt habe. Wahrscheinlich gilt für die Arbeitsagentur das Abrufen einer solchen Vereinbarung als gelesen und somit akzeptiert.
Für Ihre Antworten danke ich Ihnen im Voraus und bin auch dankbar für noch weitere Tipps zum Umgang mit INGA bzw. Eingliederungsvereinbarung.
Freundlichen Gruss