Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte diese anhand des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Sofern Ihre Tätigkeit bzw. Ihr Aufgabengebiet wie von Ihnen angegeben die Tätigkeitsmerkmale und damit die entsprechenden Anforderungen der höheren Vergütungsgruppe TG5 erfüllt, haben Sie auch Anspruch auf Bezahlung nach dieser höheren Tarifgruppe. Sie müssen insoweit zunächst offiziell einen Höhergruppierungsantrag an Ihren Arbeitgeber stellen. Kommt der Arbeitgeber Ihrem entsprechenden Antrag bzw. Verlangen nicht nach, können Sie beim Arbeitsgericht Eingruppierungsklage erheben auf Feststellung der Notwendigkeit Ihrer Eingruppierung in die höhere Tarifgruppe.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Ansonsten wünsche ich noch ein schönes Wochenende und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Joschko
Rechtsanwalt
Hinweis: Diese Plattform kann eine Rechtsprüfung nicht ersetzen und leisten. Wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an mich, wenn Sie eine weitergehende Prüfung und Kommunikation wünschen. Hier kann nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden.
Eingruppierung in die richtige Tarifgruppe
12. November 2011 17:09 |
Preis:
30€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Beantwortet von
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Joschko
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin bei einer Genossenschaftsbank als Mitarbeiter im Service und an der Kasse tätig. Werde derzeit nach der Tarifgruppe 4 bezahlt. Habe mich mal mit meiner zuständigen Gewerkschaft zusammengesetzt. Nach meinem Tätigkeitsgebiet würde mir jedoch die TG 5 zustehen.
Jedoch ist mein Arbeitgeber anderer Meinung. Seit dem Jahr 2003 ca. wird auf dieser Position nur noch die TG 4 bezahlt. Die Mitarbeiter die schon vorher diese Stelle haben bekommen die TG 5. Ich mache quasi dieselbe Arbeit für weniger Geld.
Ist dies mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder anderen Gesetzen überhaupt vereinbar oder haben Sie ne Idee, was man machen kann?
Ansonsten überlege ich mir das über die Gewerkschaft zu regeln.
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Arbeitgeber Arbeitgeber bezahlt
Arbeitgeber Arbeitgeber bezahlt
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
Ähnliche Themen
-
20 €
-
55 €
-
120 €
-
45 €
-
35 €
-
60 €