Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Bei dem Angestelltenlehrgang II handelt es sich um eine Weiterbildungsmaßnahme, die zu einer beruflichen Qualifizierung führt und darüber hinaus auch die von der Kommune angebotene Dienstleistung verbessert.
Sofern Ihr Arbeitgeber Sie zur Teilnahme an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme auffordert, handelt er grundsätzlich im Rahmen des ihm zustehenden Direktionsrechtes.
Wenn im Ausnahmefall keine schwerwiegenden persönlichen Gründe entgegen stehen, werden Sie diesen Lehrgang daher absolvieren müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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