Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage. Ich hoffe, zu einer schnellen Klärung Ihres Falles beitragen zu können. Vorab muss ich darauf hinweisen, dass die nachfolgende, summarische Lösung beschränkt ist durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Dementsprechend erlaube ich mir, die Berechnung auf die wesentlichen Ergebnisse zu beschränken. Wünschen Sie eine detaillierte Beratung, konsultieren Sie einen Kollegen vor Ort bzw. schicken mir eine Online-Anfrage. Nun aber zur Lösung:
Unterhaltsberechnung - 1. Annäherung
Kinderunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2005
Kind Kind 1 (19 J) Prägende Anteilshaftung von Haupt- u.Zweitverdiener
Eigenes Einkommen: 300,00 € abzügl. Ausbildungskosten 0,00 €= 300,00 €
Unterhaltsbedarf: 640,00 € ./. 300,00 € = 340,00 €
• Bedarf des volljährigen Kindes mit eigenem Haushalt
Anspruch gegen Hauptverdiener: Quote 67,92 % = 230,94 €
Anspruch gegen Zweitverdiener: Quote 32,08 % = 109,06 €
•Kindergeldbezug: Frau. Anrechnung des hälftigen Kindergelds (154,00 €) = 77,00 €
Zahlbetrag Hauptverdiener: 230,94 € + Kindergeldausgleich 77,00 € = 307,94 €
Zahlbetrag Zweitverdiener: 109,06 € - Kindergeldausgleich 77,00 € = 32,06 €
ZAHLBETRÄGE Frau Mann
Kind Kind 1: 230,94 + 77,00 = 307,94 109,06 ./. 77,00 = 32,06
= Kinderunterhalt mit KiG-Ausgleich: 307,94 € 32,06 €
Ich hoffe, dass Ihre Fragen hinreichend beantwortet worden sind. Für Rückfragen stehe ich im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ist eine weitere Vertretung gewünscht, kontaktieren Sie mich einfach über die untenstehende E-Mail!
Mit freundlichen Grüßen
RA Hellmann
Burgwedel 2006
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)
unterhalt kind 19 jahre
28. August 2006 09:56 |
Preis:
30€
Historischer Preis
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
mann-frau noch miteinander verheiratet-getrent lebend.frau verdient 2200 € netto,mann 1650+154 € kindergeld also ca.1800 € netto.
kind 19 jahre macht ausbildung bekommt 330 € netto ausbildungsvergütung.kind wohnt außerhalb(kl.eigene whg.Miete 120€ warm)
wieviel unterhalt muß mann bzw.frau dem/meinem/unserem Kind zahlen ??
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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