arbeitsrecht

| 23. Juni 2011 15:43 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


16:57

bin seit 1jahr betriebsrat.mein chef schikaniert mich als br-beleidigungen.etc.die br mitglieder wissen das er entschuldigt sich dann bei br und dann ist gut--erhielt vor kurzem ermahnung-bin 10jahre in firma-chef schikaniert immer wieder...gremium ist mehr auf chefseite-unzuverlässig zb.seine genannten aussagen im bedarfsfall zu bestätigen-jetzt bin ich arbeitsunfähig-soll zum bem-gesprächund zum mdk-vorwurf-in einem jahr 80kranktage...wie verhalte ich mich--soll ich etwas schreiben wegen der schikanen-soll ich zum betrieblichem eingliederungs-management erscheinen-ich bin wegen psychisch ausgebrannt krank-habe bald urlaub-er möchte mich loswerden!

23. Juni 2011 | 15:53

Antwort

von


(1247)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Als Betriebsratsmitglied genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Daher kann Sie Ihr Chef nicht ohne Weiteres einfach so loswerden.

Der Arbeitgeber kann Ihnen auch keinen Vorwurf machen, wenn Sie viele Kranktage haben.

Insbesondere ist es Ihr gutes Recht, sich krankschreiben zu lassen, wenn der Arbeitgeber Sie derart schikaniert und Sie sich gemobbt fühlen.

Zunächst sollten Sie den Urlaub nutzen, um sich zu erholen. Danach sollten Sie sehen, ob es wieder mit dem Arbeiten geht oder weitere Kranktage erforderlich sind.

Parallel dazu sollten Sie sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass es wohl aus gesundheitlichen Gründen keine Zukunft beim aktuellen Arbeitgeber gibt und sich nach einer neuen Stelle umschauen. Sofern Sie hier Erfolg haben, kündigen Sie von sich aus den aktuellen Arbeistvertrag.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 23. Juni 2011 | 16:07

auf seine gesprächseinladung zumBEMverlangt ereine schriftliche rückantwort-der brief ist so vorgefertigt mit kreuzverfahren-ob ich erscheine oder nicht--soll ich nein ankreuzen oder garnicht antworten--zu seinen schikanen--er rief im br büro an-lautsprecher war an-schrie mich an er sei ja so enttäüscht-ich haue ihm auf deutsch messer im rücken und tue zuvor freundlich-dann er sie wollen das so -dann bekommen sie das auch so-.-danach kam er ins bürö und entschuldigte sich-ein anderes mal äusserte er-er bekäme erbrechen-wenn er daran denkt wer alles dienstjubiläum hat im betriebsrat vor den kollegen-ich hatte auch jubiläumu´usw.soll ich an die geschäftsführung schreiben-beschwerde-oder nicht??

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. Juni 2011 | 16:57

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Sie müssen nicht auf dieses Schreiben antworten.

Sie sind im Betriebsrat und sollten diese Stellung nutzen und sich beschweren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 23. Juni 2011 | 17:09

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