Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage beantworte ich aufgrund der mir zur Verfügung stehenden Informationen wie folgt:
1) Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur derjenige, der eine Anwartschaftszeit erfüllt. Um eine Anwartschaftszeit zu erfüllen, muß der Arbeitnehmer mindestens ein Jahr lang Beiträge in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzahlen. Das ALG I eine somit eine Art Versicherungsleistung. Ist die Anwartschaftszeit erfüllt und liegen die sonstigen Voraussetzungen für Arbeitslosengeld vor, besteht ein so genannter Rechtsanspruch.
Vermögen oder zusätzliche Einkommen bleiben dabei unberücksichtigt. Somit auch Ihre BUZ-Rente!
2) Arbeitslosengeld II hingegen ist eine Steuerleistung, d.h. es besteht nur bei vorliegender Bedürftigkeit des Antragstellers ein Anspruch. Das ALG II wird nicht wie Arbeitslosengeld I aus Beitragszahlungen finanziert, sondern aus Steuermitteln. Demzufolge ist beim Arbeitslosengeld II immer Vermögen und Einkommen anzurechnen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Weber
Rechtsanwalt
Hallo Herr Weber,
leider habe ich Ihre Antwort nicht ganz verstanden, bzw. mir fehlt der Bezug auf meine Fragen.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, darf mein Privatvermögen und meine BUZ-Rente nicht bei der Berechnung des Arbeitslosengeld I Berücksichtigung finden.
Muss ich aber die BUZ-Rente im neuen Antrag angeben, bzw. den Erhalt rückwirkend melden und gilt das in gleicher Weise auch für Überbrückungs-, bzw. Unterhaltsgeld, da ich wahrscheinlich eine neue Umschulung beginnen werde? Sollte eine Meldung beim Überbrückungs- bzw. Unterhaltsgeld verpflichtend sein, muss ich mit einer Strafe rechnen? Auf welche gesetzlichen Grundlagen kann ich mich berufen?
mfg
Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihr Privatvermögen und ihre BUZ-Rente finden bei der Berechnung des Arbeitslosengeld I keine Berücksichtigung. Somit müssen Sie die BUZ-Rente im neuen Antrag auch nicht angeben bzw den Erhalt rückwirkend melden.
Anders beim Überbrückungsgeld. Dies ist eine staatliche Leistung und muß angegeben werden.
Weber
Rechtsanwalt