Ist die Maklercourtage verhandelbar?

19. Juni 2006 10:35 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir sind gerade im Begriff, ein Haus zu kaufen (Notartermin am Donnerstag).
Auf den Hausverkauf wurden wir durch die bisherige Mieterin hingewiesen. Sie liess uns wissen, dass sie auszieht und das Haus dann verkauft wird. Alle Begehungen und Gespräche fanden mit ihr statt. Erst als wir uns entschieden hatten, das Haus zu kaufen, eine Finanzierung von seiten der Bank stand, und es an die Verhandlung des Kaufpreises ging, mussten wir den Makler kontaktieren. Das Treffen mit ihm fand in dem Haus statt und war für ihn das erste mal, dass er das Objekt von innen sah. So zeigte nicht er uns das Objekt und erklärte den Zustand des Hauses sondern wir ihm.
Nach diesem Gespräch verhandelte er nun mit dem Verkäufer über den Preis und drei Tage später war dieser von beiden Seiten bestätigt. Nun kümmerte sich der Makler um den Notartermin, obwohl wir ihm sagten, wir würden dies gerne tun.

Nun unsere Frage: Müssen wir in diesem Fall die gesamte Courtage zahlen, obwohl weder der Erstkontakt noch die Besichtigungen usw. über den Makler liefen? Und wenn ja, gibt es die Möglichkeit, die Courtage zu verhandeln und was wäre dann ein realistischer Betrag? Derzeit erhält der Makler 3,45 %, das sind 8700 Euro.

Wir sind sehr froh, Sie hierbei um Rat fragen zu können und gespannt auf Ihre Antwort.

Einen gesegneten Tag wünschen Ihnen
G. und K. Lenk

19. Juni 2006 | 12:43

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Anfrage beantworte ich auf Grundlage der Angaben wie folgt, wobei ich Ihnen unter Berücksichtigung des Einsatzes und der vorliegenden Angaben nur eine überschlägige Einschätzung geben kann, die eine Rechtsbeartung vor Ort nicht ersetzen kann.

1. In Betracht kommt hier ein Maklervertrag durch Vermittlung eines Vertrages. Hierbei reicht es aus, wenn der Makler in Verhandlungen mit Ihrem Vertragspartner (Verkäufer) tritt und dadurch auf die Bereitschaft zum Abschluß eines Kaufvertrages hinwirkt. Da Sie die Maklerdienste bewusst entgegennehmen und von einer Maklercourtage ausgehen, wäre anhand Ihrer Angaben ein Maklervertrag zwischen Ihnen und dem Makler zustande gekommen.

2. Die Maklercourtage ist gem. § 653 BGB verhandelbar. Soweit keine Vereinbarung getroffen werden, gilt die übliche Provision, wobei diese je nach Region und Art der Tätigkeit verschiedenen sein kann. Die Courtage von 3 % zzgl. MwSt. bei einem Grundstückskaufvertrag ist dabei nicht unüblich. Natürlich besteht die Möglichkeit den Provisionsanspruch des Maklers niedriger zu vereinbaren, wenn der Makler sich hierauf einlässt. Denn der Anspruch auf Provision des Maklers entsteht erst mit Wirksamwerden des Kaufvertrages. Soweit Sie also den Kaufvertrag nicht schließen, kann der Makler auch keine Provision verlangen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben.

Mit besten Grüßen

RA Schröter


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

ANTWORT VON

(1624)

Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER