Frage in Kategorie: Recht & Justiz - KaufrechtBetreff: Gebrauchtwagenverkauf - ist das hier Betrug?
Einsatz: €15,00
Status: in Bearbeitung
geschrieben am 26.05.2006 05:29:00
Hallo,
ich habe vor 2 Tagen einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft, der diesen im Kundenauftrag weiterverkaufte. Bei dem Kauf hat der Verkäufer wohl argh gelogen, so das es jetzt nach 2 Tagen so aussieht als wäre der Wagen absichtlich noch schnell lackiert und geschönt worden, um gravierende Rostmängel für den Laien unerkennbar zu machen. Eine Gewährleistung ist im Vertrag ausgeschlossen.
Während des Verkaufsgespräches hat der Verkäufer auf Nachfrage über die Fahrzeugeigenschaften falsch ausgesagt.
Kann man ihn dafür belangen, oder vom Kauf zurücktreten?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
nach § 444 BGB
können Sie Ansprüche aus Sachmängelhaftung trotz des Haftungsausschlusses (nur) geltend machen, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat, über den er Sie hätte aufklären müssen, oder wenn er eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
Da nach Ihren Angaben auch auf Nachfrage die gravierenden Rostmängel nicht mitgeteilt wurden, kann hier arglistige Täuschung sowie auch Betrug vorliegen.
Allerdings müssten Sie insoweit beweisen, dass der Verkäufer den Mangel auch kannte, was unter Umständen nur durch ein Sachverständigengutachten geklärt werden kann, aus dem sich ergibt, dass die verrosteten Stellen noch während der Besitzzeit des Verkäufers überstrichen wurden.
Einfacher ist es daher, sich auf die gegebene Zusicherung des Verkäufers zu berufen, soweit Sie diese (z.B. durch Zeugenaussage einer beim Kauf mit anwesenden Person) beweisen können.
Ihnen steht unter den eben genannten Voraussetzungen zunächst ein Recht auf Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Fahrzeuges zu. Nach fruchtlosem Ablauf einer von Ihnen gesetzten Frist oder wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, sind Sie gemäß § 437 Nr. 2 BGB
vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
Für Verständnisfragen stehe ich gerne zur Verfügung, ebenso für eine etwa erforderliche weitere Beratung oder Vertretung, wenn Sie mich hierzu beauftragen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfram Geyer
Rechtsanwalt
Gebrauchtwagenverkauf - ist das hier Betrug?
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Beantwortet von
Rechtsanwalt Wolfram Geyer
Hallo,
ich habe vor 2 Tagen einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft, der diesen im Kundenauftrag weiterverkaufte. Bei dem Kauf hat der Verkäufer wohl argh gelogen, so das es jetzt nach 2 Tagen so aussieht als wäre der Wagen absichtlich noch schnell lackiert und geschönt worden, um gravierende Rostmängel für den Laien unerkennbar zu machen. Eine Gewährleistung ist im Vertrag ausgeschlossen.
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