Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ihre Arbeitszeit und der Lohnanspruch hängen von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab. Es spricht aber alles dafür, dass das Verhalten Ihres AG rechtswidrig ist. Wenn Ihre Arbeitskraft nicht abgerufen wird, liegt dies im Risikobereich des AG.
Sie müssen auch während einer Zeit ohne Verwendung weiter bezahlt werden. Welchen Lohn Sie verlangen können, hängt wie gesagt von Ihrem Vertrag ab. Es kann sein, dass Sie in der Zeit ohne Einsatz nur Anspruch auf den vertraglichen Grundlohn ohne Zuschläge haben.
Keinesfalls ist es aber zulässig Urlaub abzuziehen und Minusstunden zu schreiben. Sie müssen so behandelt werden, als hätten Sie gearbeitet. Ihrem Arbeitszeitkonto sind also auch für die Zeit 18.12-12.1 die üblichen Stunden gutzuschreiben. Sie müssen nichts nacharbeiten.
Lohnfortzahlung wenn kein Einsatz
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Ich war bis 17.12.10 im Einsatz für einen Personaldienstleister und habe erst am 13.01.11 den nächsten Einatz bekommen. Gekündigt wurde mir nicht aber für die Zeit 18.12.10-12.01.11 wird mir a.) nur der Grundlohn bezahlt und b.) wurde mir für die Zeit 2 Zage Urlaub abgezogen die ich noch hatte und die restl, Zeit lief alles in Minusstunden, die ich nun reinatbeiten muß, Ist das trchtrns?
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
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Bewertung des Fragestellers
18. Januar 2011 | 00:29
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FRAGESTELLER 18. Januar 2011
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