Ebay Auktion Beschreibung weisst auf einen Musikstar hin, der ähnlichen Schmuck trägt
Sehr geehrte Anwälte & Zuhörende,
Sachverhalt: Ich handele gewerblich in kleinem Rahmen bei Ebay.
Ich habe in ca. 4 Ebay Auktionen eine Kette angeboten mit der Beschreibung: "WIE Mike *Nachname* ! TIGER Stoss Zahn Talismann Kette."
In der Artikelbeschreibung habe ich geschrieben:
"Habt Ihr gesehen, dass M.*Nachnahme* Super Star am Sonntag bei DSDS einen Zahn Anhänger getragen hat? :-) Ein ultimativer Trend Schmuck auch für Männer!!!"
Im Artikelangebot habe ich einen Schatten von einem Sänger mit Microfon abgebildet, der in den Umrissen wegen der Frisur dem Sänger sicher ähnlich sieht.Nun habe ich von einem Anwalt, der behauptet, den Herrn M. zu vertreten, eine Vollmacht des Herrrn M. bekommen, die eine Unterschrift enthält, die einem Strich gleichzusetzen ist.
FRAGE:Wie kann ich überhaupt sicher sein, dass dieser Anwalt auch den Sänger wissentlich vertritt, bzw. die Vollmacht eine ORIGINAL Unterschrift enthält?
Weiter wird gerügt, dass ich den Namen des Musikstars als Testimonal unerlaubt verwendet habe und auch die Verwendung der Bezeichnung DSDS nicht erlaubt ist. Die Formulierung der beiliegenden Unterlassungserklärung lautet auf unerlaubten Verkauf unlizensierter Merchandizing Artikel. Ich soll unterschreiben, den Namen nicht weiter zu benutzen. Ebenfalls Auskunft über den Einkauf und Verkauf zu machen und mich verpflichten, alle entstandenen und zukünftigen Kosten zu tragen.
Ich habe NICHT behauptet, das meine Ketten von M. sind oder etwa ein Original. Es gibt ebenfalls keinen Schmuck von dem Künstler M. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass dieser coole Sänger auch einen (X-beliebigen) Zahn Anhänger trägt.
FRAGE: Durfte ich oben beschriebenes Angebot so nicht machen? Darf man nicht schreiben, der STAR xy trägt auch Zahnketten, Lederstiefel, Rüschenunterhosen? Zumal es sich hier nicht um einen Weltstar handelt, sondern nur um einen vom Privat Fernsehn kürzlich gemachten Star.
FRAGE:Was ist mit den tausenden Powersellern, die sogar Original Fotos von Beckham oder Paris Hilton abbilden??
Ich habe das Management angerufen und die Lage erklärt. Diese sagte mir, ich soll as einfach dem Anwalt so schreiben. Er macht duzende Abmahnungen am Tag, da kann er nicht so selektieren. Dann wärs schon ok. Der Anwalt gab sich mit meiner Entschuldigung und der Versicherung nicht zufrieden. Daher habe ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, in der ich schreibe, es zu unterlassen, den Namen oder Bilder des Herrn M. zu verwenden... und so weiter, bei Zuwiderhandlung eine angemessene, vom Gericht festzusetzende Vertragsstrafe an M. zu zahlen etc.
Ich habe auch die Verkäufe mit Preisen aufgelistet und bemerkt, dass es sich bei 2 Verkäufen um keinen Schaden gehandelt hat, die Gefahr der Wiederholung nun auch gebannt ist durch o.g. Unterlassungserklärung. Die Verpflichtung zur Kostenübernahme aller entstandenen und künftigen Kosten habe ich nicht abgeben. Den Brief habe ich ohne Einschreiben am 13.4.06 normal versendet. Frist war 18.4.06.
Das Ebay Geschäft ist nicht gerade lukrativ, aber ich fürchte, es ist eine Goldgräberstimmung da, was Abmahnungen betrifft.
Ich bin recht verängstigt, auch im Hinblick auf mögliche Kosten.
Frage: Was raten Sie mir? Ist das oben beschriebene bereits eine Art Markenrechtsangelegenheit? Wie soll ich eventuelle weitere Ansprüche abwehren? Vielen Dank für freundliche, laienverständliche Antworten im Voraus! Falls ich nochmal Post vom gegnerischen Anwalt bekomme, hoffe ich auch auf ein Vertretungsangebot von hier aus zurückkommen zu können.
Ihre Susanne
Zusammenfassender Fragenkatalog:
FRAGE:Wie kann ich überhaupt sicher sein, dass dieser Anwalt auch den Sänger wissentlich vertritt, bzw. die Vollmacht eine ORIGINAL Unterschrift enthält?
FRAGE: Durfte ich oben beschriebenes Angebot so nicht machen? Darf man nicht schreiben, der STAR xy trägt auch Zahnketten, Lederstiefel, Rüschenunterhosen? Zumal es sich hier nicht um einen Weltstar handelt, sondern nur um einen vom Privat Fernsehn kürzlich gemachten Star.
FRAGE:Was ist mit den tausenden Powersellern, die sogar Original Fotos von Beckham oder Paris Hilton abbilden?? Ist es unzulässig, zu schreiben: Frau Merkel trägt einen ähnlichen Hut? Paris Hilton mag diese Art von Uhren?
Frage: Was raten Sie mir? Ist das oben beschriebene bereits eine Art Markenrechtsangelegenheit? Wie soll ich eventuelle weitere Ansprüche abwehren?
Eingrenzung vom Fragesteller
15. April 2006 | 12:31
Liebe Anwälte, es sind genau 4 Fragen!
Die Fragen im Zusammenhang mit Text sind unten nochmals extrahiert aufgeführt. Am wichtigsten ist mir Frage 1 und Frage 4.
Danke im Voraus.
Eingrenzung vom Fragesteller
15. April 2006 | 14:09
Sehr geehrter Ratsuchender,
auch für vier Fragen ist der Mindesteinsatz von EUR 15,- unangemessen. Dieser Mindesteinstz bezieht sich auf die Bearbeitung einer Frage, und nicht eines Fragenkataloges. Ohne angemessene Erhöhung Ihres Einsatzes wird sich wohl niemand zur Bearbeitung Ihrer Anfrage finden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt