Sehr geehrter Fragesteller,
es hängt davon ab, ob ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, bzw. noch besteht.
Wenn Ihre Mutter der Ansicht ist, fristgerecht eine Kündigung ausgesprochen zu haben oder aber, dass sie erst gar keinen Vertrag geschlossen habe, empfiehlt es sich, die Forderung nicht zu zahlen.
Vorsorglich sollte Ihr Mutter ein Schreiben verfassen, aus dem sinngemäß hervorgeht, dass sie
1. keinen Vertrag abgeschlossen hat,
2. dass Sie hilfsweise ein Vertragsangebot wegen arglistiger Täuschung und wegen Irrtums anficht und schon deshalb auch kein Vertrag zustandegekommen ist,
3. ein Vertagsangebot nach §§ 355
, 312d BGB
widerruft und die Widerrufsfrist nicht abgelaufen sei, weil sie nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt worden ist,
4. sofortige Kündigung jedes in Betracht kommenden Vertragsverhältnisses erklärt.
Wenn Sie schriftlich und aus Beweisgründen per Einschreiben mit Rückschein ein Schreiben mit diesen vier Punkten an den Anspruchssteller versenden, haben Sie alles getan, was einem unbegründeten Anspruch vorgerichtlich entgegengehalten werden muss.
Für den Vertragsschluss ist der Anspruchsteller beweispflichtig. Er muss im Streitfalle nachweisen, dass Sie den Vertrag übers Internet geschlossen haben. Darüber hinaus muss er beweisen, dass Sie ordungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt worden sind. Im Übrigen muss für Sie klar ersichtlich gewesen sein, dass Sie einen entgeltlichen Vertrags abschließen. Sollte daher der Hinweis auf die Zahlungspflicht "versteckt" gewesen sein, sind Sie nicht zahlungspflichtig.
Im Übrigen sollten Sie dann, wenn Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid oder aber eine Klage zugesandt wird, einen Anwalt einschalten, der Unterlagen sichten kann. Im Falle der Zustellung eines Mahnbescheides beachten Sie bitte, dass die Vollstreckung erfolgen kann, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelgen.
Mit freundlichen Grüßen
Scholz, RA
Inkassoforderung
7. November 2010 10:55 |
Preis:
40€
Historischer Preis
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Vertragsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich denke, das Thema ist leidlich bekannt. Es geht hier um eine Inkassoforderung einer Wettagentur von ca. 60 Euro. Inzwischen beläuft sich die Forderung auf ca. 110 Euro. Durch massiven Druck wird meine Mutter nun bedrängt, den Betrag zu bezahlen.
Da meine Mutter diese Geschichte bereits vor längerem gekündigt hat, somit also kein Anlass mehr besteht, möchte ich sie bitten, uns einen Rat zu geben, wie wir weiter vorgehen sollen.
Mit feundlichen Grüssen
Arno Joas
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FRAGESTELLER 13. Oktober 2025
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