Sehr gehrte Ratsuchende,
ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrem ehemaligen Lebenspartner keinen Untermietvertrag geschlossen haben. Denn dann müssten Sie selbstrständlich formal kündigen und die Kündigungsfrist einhalten.
Haben Sie keinen Untermietvertrag geschlossen, so brauchen Sie auch nicht zu kündigen, da dann kein Vertragsverhältnis besteht, das gekündigt werden könnte.
Sie können Ihn also - im Volksmund gesprochen - einfach rauswerfen. Fordern Sie ihn - am besten schriftlich - zum Auszug auf und setzen Sie ihm hierfür eine angemessene Frist von einigen Wochen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Lebenspartner Kündigsfrist?
11. November 2004 13:08 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Lebenspartner ist vor 1,5 Jahren in meine Wohnung eingezogen. Die Wohnung ist von mir alleine angemietet. Nun ist die Beziehung zwischen uns, seit fast 1 Jahr beendet. Noch immer weigert sich mein Ex-Lebenspartner mein Wohnung zu verlassen.
Meine Frage hierzu: Kann ich Ihn kündigen? Und muß ich Ihm eine Art Kündigungsfrist einräumen? Wenn ja, wie lange? Muß er auch auf meine mündliche Kündigung reagieren?
freundliche Grüße
Trifft nicht Ihr Problem?
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FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
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