Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst müssen Sie Ihren Vermieter aufforden, Arbeiten, die er vorzunehmen hat, auszuführen.
Problematisch ist nur, ob er für das Rasenmähen oder Schneeschieben verantwortlich ist.
Grundsätzlich hat der Vermieter und Eigentümer die Räum- und Streuplficht, v.a. im Winter. Hier ist aber zu prüfen, ob der Vermieter diese nicht aufgrund des Mietvertrages auf Sie abgewältz hat. Dies ist nämlich grds. möglich. Sollte dies nicht der Fall, müssen Sie den Vermieter dazu auffordern. Sie sollten Ihnen dann auf die Gefahren hinweisen, daß er ggf. wegen fahrlässiger Körperverletzung sich strafbar machen kann. Dies kommt dann in Betracht, wenn sich jemand wegen der nicht durchgeführten Streu- und Räumarbeiten verletzt.
Gleiches gilt grds. für die Gartenpflegearbeiten. Grundsätzlich hat der Vermieter die Außenanlagen und den Garten zu pflegen. Bei diesen Gartenpflegekosten handelt es sich um Betriebskosten, die auf Sie umgelegt werden können. Nehmen Sie die Arbeiten vor, dann dürfen diese Kosten auch nicht auf Sie umgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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