Kündigung während Probezeit wegen Unfall

14. März 2006 15:51 |
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Arbeitsrecht


Hallo,
ich bin in der Schweiz als kaufm. Mitarbeiterin tätig und befinde mich momentan noch in der 3 monatigen Probezeit.

Meine Frage nun: Sollte ich während der Probezeit nun einen Unfall haben, so dass ich meiner Arbeit einige Wochen nicht nachgehen könnte, darf mich mein Arbeitgeber dann kündigen ?
Und wenn ja, tritt dann die Schweizer Unfallversicherung ein ?

Ich hoffe Sie können mir hierauf eine Antwort geben, obwohl es das Schweizer Arbeitsrecht betrifft.

vielen Dank,.

Guten Abend,

in der Schweiz gibt es einen Kündigungsschutz, wie er in Deutschland bekannt nicht. Während der Probezeit kann Ihr Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen.

Die Unfallversicherung trägt, wie in der Bundesrepublik auch, die unmittelbaren Unfallfolgen, nicht aber die Folgen, die aus der Kündigung resultieren (Lohnausfall u.ä.).

Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel. 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de

Rückfrage vom Fragesteller 15. März 2006 | 08:01

Vielen Dank ersteinmal für Ihre Antwort.

Um es genau zu verstehen muss ich meiner Frage noch etwas hinzufügen.

Solange ich aber Krank geschrieben (arbeitsunfähig)bin muss die Versicherung eintreten ???

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. März 2006 | 08:37

Guten Morgen,

Sie haben zunächst nach drei Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine dreiwöchige Entgeltfortzahlung. Diese ist grundsätzlich vorrangig, sie ist durch den Arbeitgeber zu leisten.

Nur dann, wenn vom Arbeitgeber nicht oder nicht mehr geleistet wird, wie es bei Ihnen der Fall sein dürfte, tritt die Unfallversicherung ein. Voraussetzung ist, daß es sich bei dem Unfall um einen Wegeunfall handelt, was ich anhand Ihrer Schilderung nicht abschließend beurteilen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß

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