Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Eine Sperrzeit nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III
wird verhängt, wenn der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben hat und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben.
Wenn Sie eine Eigenkündigung aussprechen, kommt somit grundsätzlich eine Sperrzeit bezüglich des Arbeitslosengeldanspruchs für 12 Wochen in Betracht.
Bei Ihnen ist nun fraglich, ob ein wichtiger Grund für den Umzug und damit die Auflösung des Arbeitsverhältnisses besteht. Der Umzug in die Nähe Ihrer Tochter stellt allein für sich gesehen wohl keinen wichtigen Grund dar, da hier wohl keine Erziehung Ihrer Tochter mehr erfolgen wird und damit auch nicht das Kindswohl betroffen ist.
Bei Ihnen kann aber hinzukommen, dass der Umzug gesundheitsbedingt notwendig ist. Es kommt hierbei entscheidend auf den Einzelfall an und zwar darauf, ob die Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes erheblich ist und der Verbleib am derzeitigen Wohnort nicht von Ihnen verlangt werden kann.
Inwieweit auch Ihre 50 %-ige Schwerbehinderung hier eine Rolle spielt, kann nur anhand einer genauen Schilderung der Krankheit erfolgen und hängt davon ab, ob z.B. Ihre Tochter, in deren Nähe Sie ja ziehen wollen, Ihnen bei der Bewältigung des Alltags, soweit hier Einschränkungen aufgrund Ihrer Behinderung bestehen, behilflich sein soll.
Zusammengefasst kommt es also darauf an, ob Sie persönlich den Umzug nur wünschen und daher die Arbeitsstelle freiwillig aufgeben oder ob der Umzug hier aus gesundheitlichen Gründen veranlasst ist und allein diese hierfür ausschlaggebend sind und Sie dies auch nachweisen können.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)
Umzug in ein anderes Bundesland
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Sozialrecht
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich bin seit 10 Jahren in meiner Firma im Angestelltenverhältniss beschäftigt.
Jetzt habe ich mein Haus verkauft.
Ab dem 1, Oktober kann ich eine Wohnung in der Nähe meiner Tochter mieten.
Da diese Wohnung auch in der Nähe der Nordsee liegt wäre das auch für meine bestehende Schuppenflechte besser, die aufgrund des Arbeitsstresses wieder voll aktiv ist.
Ich bin Schwerbehindert mit einem Grad von 50 %.
Der Punkt ist: ich wäre dann erst einmal arbeitslos.
Bekomme ich Arbeitslosengeld 1 oder muß ich mit einer Sperre rechnen?
Arbeitslosengeld Arbeitslosengeld Umzug Sperre
"
Die Antwort hat mir sehr geholfen.
Würde jederzeit wieder das Geld inverstieren bevor ich irgendwelche Wege gehe die mir nichts bringen.
Zudem weiß man als Ratsuchender nicht wohin man sich wenden muß.
SUPER
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