Beleidigung

26. Juli 2010 16:41 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Wenn mich jemand auf dieselbe Stufe stellt wie seine Exfrau,welche ihn 2x betrog(sein Zitat:"Sowas wie dich hatte ich schon 2x."),ist das eine Beleidigung?Ich war tief getroffen!

26. Juli 2010 | 16:55

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Beleidigung gem. § 185 StGB ist die vorsätzliche Kränkung der Ehre eines anderen durch vorsätzliche Kundgabe der Mißachtung.

Ihr Freund wirft Ihnen wohl vor, "fremd" zu gehen. Ein solcher Vorwurf kann durchaus den Straftatbestand der Beleidigung erfüllen, wobei aber alle Umstände des Falls berücksichtigt werden müssen.


2.

Die Beleidigung ist ein sog. Antragsdelikt, d. h., damit es zu einer Strafverfolgung kommt, muß ein Strafantrag gestellt werden. Die Strafverfolgungsbehörde wird Sie allerdings auf den Privatklageweg verweisen. Das ist ein eher mühseliges Unterfangen, so daß man Ihnen nicht ernsthaft empfehlen kann, wegen dieser Äußerung strafrechtliche Schritte einzuleiten.

Empfehlenswerter ist allemal eine persönliche Aussprache.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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