Unterhaltshöhe

25. Februar 2006 20:38 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Guten Tag;mich würde interessieren,ob bzw.in welcher Höhe ich Unterhaltszahlungen an meine volljährige Tochter zu leisten habe.Ich befinde mich in der Privatinsolvenz,müsste halbwegs errechnen,ob ich den Pfändungsfreibetrag für eine unterhaltspflichtige Person beanspruchen kann.
Die Daten:
Tochter voljährig,lebt bei der Mutter,bereinigtes
Einkommen 395 € (berufsbed.Auwendungen von 75€schon abgezogen)
Mutter bereinigtes Einkommen 1187 €
Ich selbst bereinigtes Einkommen 1597 €.
Mit vielem Dank für schnelle Antwort.
Lieben Gruß
Schlanker

26. Februar 2006 | 10:36

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle.

Das Einkommen beider Elternteile ist zusammenzurechnen, so daß sich € 2774 ergeben. Dies ergibt einen Bedarf von € 503. Davon ist das Einkommen von € 395 abzuziehen, so daß sich € 108 errechnen.

Darauf haften Sie nach Ihrem Einkommensanteil, also entfallen auf Sie € 75,85.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 26. Februar 2006 | 20:46

Schönen Dank...ungefähr dieses schwebte mir so vor-mit einem Unterschied:
Ist es nicht so,dass die Dssdf.Tabelle von einem Ehepartner und 2 Kindern ausgeht,so dass ggfls.eine Höhergruppierung (in diesem Falle um 2 Stufen,da nur 1 Unterhaltsberechtigter)in Frage kommt.Dann wäre nämlich ein Unterhalsbetrag von 570€ anzunehmen?!
Für Ihre Bemühungen vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
Schlanker

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. März 2006 | 16:43

Sie haben recht: Wenn die Tochter das einzige Kind ist, wäre eine Höhergruppierung gerechtfertigt. Der auf Sie entfallenden Anteil berechnet sich dann jedoch wie beschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann

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