Sehr geehrter Fragesteller,
haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre Aussage, die ich nachfolgend gerne beantworte.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Arbeitgebers ist für den Arbeitnehmer grundsätzlich nur dann ein wichtiger Kündigungsgrund, wenn sich der Arbeitgeber mit wenigstens zwei Monatslöhnen in Zahlungsverzug befindet. Ist dies nicht der Fall, so gilt für beide Seiten eine Kündigungsfrist von drei Monaten, § 113 InsO
.
Sie sollten daher den Insolvenzverwalter zunächst um einvernehmliche Aufhebung Ihres Vertrags bitten. Sofern er dies ablehnt und Sie die Kündigungsfrist nicht beachten, machen Sie sich dem Grunde nach schadensersatzpflichtig. Allerdings fällt es in diesen Fällen dem Arbeitgeber zumeist schwer, einen konkreten Schaden zu beziffern, so dass das Risiko auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden, allgemein relativ begrenzt ist (wobei auch hier Ausnahmen die Regel bestätigen).
Bitte nutzen Sie in Unklarheiten die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Kündigung bei Insolvenz
15. Juli 2010 23:21 |
Preis:
30€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Arbeitsrecht
Mein Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet, das Gehalt und Insolvenzgeld ist überwiesen.
Ich habe ein Stellenangebot für sofort.
Da ich schon 54 Jahre bin möchte ich nicht arbeitslos werden.
Darf und kann ich fristlos kündigen?
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Kündigungsfrist Kündigungsfrist Arbeitgeber fristlos Kündigen
Kündigungsfrist Kündigungsfrist Arbeitgeber fristlos Kündigen
FRAGESTELLER 6. Oktober 2025
/5,0
Ähnliche Themen
-
100 €
-
30 €
-
51 €
-
55 €
-
70 €
-
50 €