Guten Tag,
ich möchte am 1. August 2010 bei einem neuen Arbeitgeber eine unbefristete Tätigkeit aufnehmen. Zuvor muss ich bei meinem alten Arbeitgeber kündigen. Dort bin ich seit den 01. Januar 2007 unbefristet eingestellt.
In meinem Arbeitsvertrag steht:
„Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist beidseitig kündbar mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften des § 622 BGB
.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt."
Nun zu meinen Fragen:
1. Wann ist der letzte Termin, an dem ich meinem alten Arbeitgeber meine Kündigung vorlegen muss.
2. Darf mein Arbeitgeber mir, nachdem er meine Kündigung erhalten hat, außerordentlich und fristlos kündigen?
Da Sie bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber seit dem 01.01.2007, also nunmehr mehr als drei Jahre beschäftigt sind, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende eines Kalendermonats; vgl. § 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB
.
Die Kündigung sollte dem Arbeitgeber am 29.06.2010 zugehen, damit das Arbeitsverhältnis zum 31.07.2010 endet.
II.
Ohne Grund darf Ihr jetziger Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht fristlos kündigen.