Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ob das Kind generell in der GKV mitversichert werden kann, wenn Sie privat versichert sind, vermag ich nicht zu beurteilen.
Einkommen von Kindern bei Prüfung der Familienversicherung ist nur Einkommen im Sinne des EStG. Dazu zählt Unterhalt nicht, weil er das Existenzminimum sicherstellt. Selbst wenn der Unterhalt Einkommen wäre, dürfte er im Monat 1/7 der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreiten. Dies sind 2010 365 €. Wenn der Unterhalt nicht höher ist, ist der Fall also klar. Auf keinen Fall stellt der Unterhalt des Kindes Einkommen der Exfrau dar.
Unterhaltsanrechnung Kinder GKV
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Familienrecht
Beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Mann (in PKV) zahlt geschiedener Frau und Kind Unterhalt. Frau ist freiwillig in der GKV versichert und Kind soll im Rahmen der Familienversicherung bei dieser mitversichert werden. Wird der an das Kind gezahlte Unterhalt als Einkommen angerechnet und kann es dadurch bei Überschreiten der Einkommensgrenze zum Ausschluss aus der Familienversicherung kommen?
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Unterhalt Unterhalt Kind Einkommen
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Bewertung des Fragestellers
27. Mai 2010 | 23:45
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Die Antwort war nicht eindeutig und klar und hat im Grunde genommen hinsichtlich der Entscheidungsfindung nicht weiter geholfen. Eine Anfangs eigentlich klare Aussage wurde anschließend doch wieder vage eingeschränkt.
"
FRAGESTELLER 27. Mai 2010
/5,0
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