Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angeben und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten darf:
Das Vertragsverhältnis über den Wohnraum besteht zwischen Ihnen und dem Mieter. Das Sozialamt übernimmt nur die Kosten für den Mieter. Ihren Anspruch müssen Sie daher in erster Linie gegen den Mieter geltend machen, der wiederum einen Anspruch gegen die Arbeitsagentur/Sozialamt besitzt. Evtl. wäre hier eine Abtretung der Ansprüche an Sie angezeigt, es besteht jedoch kein direkter Anspruch Ihrerseits gegen die Arbeitsagentur/Sozialamt. Eine Konstruktion eines Vertrages zugunsten Dritter würde u.U. einen direkten Anspruch herleiten, ist in Ihrem Fall jedoch eher nicht gegeben.
Sofern die Abrechnung binnen Jahresfrist erfolgt ist, verjähren Nebenkostenforderungen nach nunmehr 3 Jahren (§ 195 BGB
).
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
Web: https://www.rechtsbuero24.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Christian Joachim
Halo Herr Joachim,
danke zunächst mal für Ihre Antwort vom 06.02.06. Ich habe Sie recht verstanden, wenn mein Ex-Mieter zum Sozialamt gehen und die Ansprüche an mich abtreten würde, gebe es chancen für die Übernahme ? .......im Übrigen steht ja die Abrechnung für 2005 auch noch ins Haus, d. h der Streitwert ist noch höher.
Was aber, wenn er sich weigert, obwohl es nicht zu seinem Schaden sein würde (im Falle einer Übernahme..) Insofern wäre vielleicht en Schreiben von Ihnen, d. h. ein Tätigwerden Ihrerseits angebracht. Ich müßte jedoch zuerst einmal den Kostenfaktor Ihrerseits wissen.
Danke und einen schönen Abend
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Ihr Mieter zum Sozialamt geht, um die Übernahme zu beantragen, wird das Sozialamt auch hisichtlich der Übernahme entscheiden. Möglich ist auch eine negative Entscheidung, jedoch gehe ich davon aus, dass zumindest ein Teil übernommen wird.
Gerne kann ich Ihren Mieter anschreiben und ihn zu einem Tätigwerden auffordern. Mein Kostenangebot übersende ich Ihnen am Donnerstag, da ich zu dieser Zeit erst wieder in der Kanzlei sein werde.
Sofern eine Tätigkeit meinerseits gewünscht wird, können Sie unter den o.a. Informationen Kontakt mit mir aufnehmen.
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Christian Joachim
-Rechtsanwalt-