Nebenkostennachzahlung v. Sozialamt

6. Februar 2006 21:20 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


20:45

Sehr geehrte Damen und Herren, hier meine Frage:

Mein Mieter ist Sozialhilfeempfänger (vor 1.1.05). Er bekommt eine Grundsicherung in Höhe von 574 € und ein Wohnzuschuss in Höhe von 229 €. Nun bekam ich die Nebenkostenabrechnung 2004 und es stellte sich heraus, dass aufgrund gestiegener Energiekosten und vermehrter Verbrauch eine Nachzahlung in Höhe von 728.- € entstanden ist. Nachdem ich ihm dies mitgeteilt habe, zog er aus der Wohnung aus, ich blieb auf der Nachforderung sitzen.

Frage:

Habe ich Chancen vom Sozialamt diese Forderungen ersetzt zu bekommen ? Es gibt hier wohl unterschiedliche Meinungen, nur eine klare Auskunft habe ich bisher noch nicht. Miete und Nebenkosten hatte ich die ganzen Jahre über konstant gehalten, d. h. es gab keine Erhöhungen gegenüber dem Mieter.

Frage:

Können auch Nachforderungen aus den weiteren zurückliegenden Jahren eingefordert werden. Die Kenntnis darüber, dass er Sozialhilfeempfänger ist, hatte ich nicht die ganze Zeit über.

Bereits jetzt schon vielen Dank für Ihre Mühe

6. Februar 2006 | 22:33

Antwort

von


(448)
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angeben und Ihres Einsatzes wie folgt beantworten darf:

Das Vertragsverhältnis über den Wohnraum besteht zwischen Ihnen und dem Mieter. Das Sozialamt übernimmt nur die Kosten für den Mieter. Ihren Anspruch müssen Sie daher in erster Linie gegen den Mieter geltend machen, der wiederum einen Anspruch gegen die Arbeitsagentur/Sozialamt besitzt. Evtl. wäre hier eine Abtretung der Ansprüche an Sie angezeigt, es besteht jedoch kein direkter Anspruch Ihrerseits gegen die Arbeitsagentur/Sozialamt. Eine Konstruktion eines Vertrages zugunsten Dritter würde u.U. einen direkten Anspruch herleiten, ist in Ihrem Fall jedoch eher nicht gegeben.

Sofern die Abrechnung binnen Jahresfrist erfolgt ist, verjähren Nebenkostenforderungen nach nunmehr 3 Jahren (§ 195 BGB ).

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


Christian Joachim
-Rechtsanwalt-


Rechtsanwalt Christian Joachim

Rückfrage vom Fragesteller 20. Februar 2006 | 21:44

Halo Herr Joachim,
danke zunächst mal für Ihre Antwort vom 06.02.06. Ich habe Sie recht verstanden, wenn mein Ex-Mieter zum Sozialamt gehen und die Ansprüche an mich abtreten würde, gebe es chancen für die Übernahme ? .......im Übrigen steht ja die Abrechnung für 2005 auch noch ins Haus, d. h der Streitwert ist noch höher.
Was aber, wenn er sich weigert, obwohl es nicht zu seinem Schaden sein würde (im Falle einer Übernahme..) Insofern wäre vielleicht en Schreiben von Ihnen, d. h. ein Tätigwerden Ihrerseits angebracht. Ich müßte jedoch zuerst einmal den Kostenfaktor Ihrerseits wissen.

Danke und einen schönen Abend

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. Februar 2006 | 20:45

Sehr geehrter Fragesteller,

wenn Ihr Mieter zum Sozialamt geht, um die Übernahme zu beantragen, wird das Sozialamt auch hisichtlich der Übernahme entscheiden. Möglich ist auch eine negative Entscheidung, jedoch gehe ich davon aus, dass zumindest ein Teil übernommen wird.

Gerne kann ich Ihren Mieter anschreiben und ihn zu einem Tätigwerden auffordern. Mein Kostenangebot übersende ich Ihnen am Donnerstag, da ich zu dieser Zeit erst wieder in der Kanzlei sein werde.

Sofern eine Tätigkeit meinerseits gewünscht wird, können Sie unter den o.a. Informationen Kontakt mit mir aufnehmen.

Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen


Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

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