Urlaubsanspruch bei veränderter Arbeitszeit

| 5. Mai 2010 19:56 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Hallo,
mein Urlaubsanspruch bei Vollzeit beträgt 30 Tage.
Zur Zeit arbeite ich Teilzeit in Elternzeit 15 Std. verteilt auf 2 Tage in der Woche.
Ab Juni arbeite ich 20 Std. verteilt auf 4 Tage (Elternzeit endet).
Ich habe noch keinen Urlaubstag genommen.
Von meinem AG wurde folgendes ausgerechnet: 5 Tage für die Monate Januar bis Mai und 14 Tage für die Monate Juni bis Dezember, das addiert sich zu 19 Tagen für das gesamte Jahr.
Das sind jedoch keine 6 Wochen im Jahr mehr, denn ab Juni muß ich ja 4 Tage für eine Woche Urlaub nehmen.
Ist das korrekt? Vorher mußte ich ja nur 2 Tage nehmen um 1 Woche Urlaub zu erhalten.
Vielen Dank für die Hilfe.

Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Ich gehe davon aus, dass bei Vollzeit an 5 Tagen in der Woche regulär gearbeitet wird. Der Urlaub von Januar bis Mai wäre dann: 30 Tage Urlaub Vollzeit * 2 Arbeitstage Teilzeit : 5 Werktage=12 Tage Urlaub für das Jahr. Es entfällt also 1 Tag auf jeden Monat so dass für 5 Monate der Anspruch in der Tat 5 Tage sind. Nach der gleichen Formel errechnet sich ein Anspruch von 14 Tagen für Juni bis Dezember. Leider führt dies dazu, dass Sie mehr Tage benötigen um eine Woche frei zu haben, dennoch ist diese Berechnung korrekt.





Rückfrage vom Fragesteller 6. Mai 2010 | 08:25

Guten Morgen, vielen Dank für ihre Antwort.
Ich stelle mich also schlechter als ein Vollzeitarbeitnehmer, statt der 6 Wochen Urlaub habe ich nun nur noch 5 im Kalenderjahr.
Wäre der Fall umgekehrt, hätte ich erst 4 Tage gearbeitet und dann 2 Tage in der Woche, dann hätte ich nach Ihrer Rechenmethode 17 Tage, brauche aber nur noch 2 Tage für eine Woche Urlaub, hätte also mehr als 8 Wochen Urlaub im Kalenderjahr. Das ist doch so oder so nicht gerecht.
Ist es nicht so, dass der AG im hier im Umkehrfall den Urlaub kürzen dürfte, sodass ich dann nur nur noch den mir zustehenden Urlaubsanspruch von 6 Wochen im Jahr hätte?
Gruß und vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Mai 2010 | 18:45

Sehr geehrter Fragestellerin,

gerne komme ich auf die Nachfrage zurück. Mit der jetzigen Arbeitszeit von 4 Tagen pro Woche steht Ihnen ein Jahresurlaub von 24 Werktagen zu, so dass Sie künftig auf 6 Urlaubswochen kommen.

Das Problem in Ihrem Fall ist, dass Sie bisher keinen Urlaub hatten und daher leider schlechter gestellt werden, weil sich Ihre Arbeitszeit erhöht. Ihr Urlaubsanspruch bis Mai war aber nur 5 Tage und erhöht sich nicht durch die Erhöhung der Arbeitszeit.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 6. Mai 2010 | 19:10

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Leider habe ich keinerlei Begründung für seine Antwort bekommen. Kein Urteil und auch kein Gesetzestext. Ich bin der Meinung, dass die Antwort so nicht stimmt wegen des Urteils: (BAG, Urteil vom 28. 4. 1998 - 9 AZR 314/ 97; LAG Düsseldorf). Auf meine Nachfrage wurde leider nicht richtig eingegangen. Schade, werde wohl weiterprüfen müssen.

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