Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben wegen der offensichtlich mangelhaften Ausführung der Reparaturarbeiten Regressansprüche gegen die Werkstatt. Diese muss Ihnen alle Schäden ersetzen, welche Ihnen durch die ungenügende Befestigung des Rades entstanden sind. Diese Regressansprüche umfassen auch Mangelfolgeschäden, also Schäden und finanzielle Einbussen an anderen Rechtsgütern als dem PKW selbst.
Von Strafanzeigen etc. rate ich jedoch ab.
Mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
Sie haben wegen der offensichtlich mangelhaften Ausführung der Reparaturarbeiten Regressansprüche gegen die Werkstatt. Diese muss Ihnen alle Schäden ersetzen, welche Ihnen durch die ungenügende Befestigung des Rades entstanden sind. Diese Regressansprüche umfassen auch Mangelfolgeschäden, also Schäden und finanzielle Einbussen an anderen Rechtsgütern als dem PKW selbst.
Von Strafanzeigen etc. rate ich jedoch ab.
Mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt