17. März 2010
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00:03
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
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wenn Sie nicht Begünstigte als Vermächtnisnehmerin, Vorausvermächtnisnehmerin, Begünstigte aus einem Vertrag zugunsten Dritter oder Pflichtteilsberechtigte sind - und auch keine Abfindung aufgrund des Verzichts auf Pflichtteilsansprüche, Ausschlagung der Erbschaft, Ausschlagung des Vermächtnisses oder anderer Ansprüche aus dem Nachlass des Erblassers erhalten haben, muss Ihr Bruder Sie nicht als Beteiligte in der Erbschaftsteuererklärung angeben.
Eine Eintragung muss nur erfolgen wenn Sie direkt oder indirekt durch den Nachlass etwas erhalten haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Fax.: 030 - 293 646 76
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