Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Sie können gegen eBay wegen der vermutlich falschen Entscheidung klagen. Doch dann müssten Sie die Käuferschutzrichtlinien von eBay an sich angreifen.
Den Vertrag haben Sie mit der Käuferin in Griechenland geschlossen. In der EU gilt einheitliches Kaufrecht. Doch abgesehen einmal von Beweisproblemen, Zustellungsproblemen, Sprachproblemen ist selbst bei Obsiegen noch die Vollstreckung dort fraglich.
Das Fazit ist: ein teueres Vorhaben mit ungewissem Ausgang. Sie sollten zunächst einmal bei Ihrer RSV konkret anfragen und prüfen, ob Sie eine Selbstbeteiligung dort haben.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin
Ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Sie können gegen eBay wegen der vermutlich falschen Entscheidung klagen. Doch dann müssten Sie die Käuferschutzrichtlinien von eBay an sich angreifen.
Den Vertrag haben Sie mit der Käuferin in Griechenland geschlossen. In der EU gilt einheitliches Kaufrecht. Doch abgesehen einmal von Beweisproblemen, Zustellungsproblemen, Sprachproblemen ist selbst bei Obsiegen noch die Vollstreckung dort fraglich.
Das Fazit ist: ein teueres Vorhaben mit ungewissem Ausgang. Sie sollten zunächst einmal bei Ihrer RSV konkret anfragen und prüfen, ob Sie eine Selbstbeteiligung dort haben.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller
18. September 2019 | 11:24
haben sie vielen dank für ihre antwort,was bedeutet einheitliches kaufrecht ,ich habe eine RV ohne selbstbeteiligung, ich möchte schon gerne den käuferschutz angreifen der ist meines erachtens nach falsch hält sich nicht an gesetze zb §447BGB oder verstehe ich dieses falsch
mfg k.m.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
18. September 2019 | 12:00
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage teile ich gerne folgedendes mit:
Einheitliches Kaufrecht bedeutet EU- weites gleiches Recht. Das ist relevant, weil die Käuferin ja in Griechenland sitzt.
Die ebay-Käuferschutzrichtlinien sind eher rudimentär ausgestaltet. Es hat sich eher eine Art eigenes System im online Kauf ausgebildet.
Sie sollten bei Ihrer Rechtschutzversicherung Deckungsanfrage stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin