ebay auktion wiedermal vorzeitig beendet !Evtl. RA Momberger

21. März 2006 17:48 |
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Internetauktionen


Sehr geehrte Damen und Herren ,
zum wiederholten male wurde eine Auktion in der ich höchsbieter war vorzeitig beendet .Ich bin nicht mehr berreit die so hinzunehmen !
Hier die Ebay Artikel nr. 8782675592 .
Ich bot auf 2 PC Acer mit einem Höchstgebot von 100,- pro gerät .Die Auktion wurde dann vom Gewerblichen Verkäufer beendet . Da ich von einem rechtsverbindlichen Kaufvertrag ausgegangen bin , habe ich den verkäufer gebeten mir diese 2 Geräte ( wie angeboten ) per Nachnahme zu zusenden .
Dieses wird aber verweigert , da der Verkäufer sich geirrt hat . Es stehen nicht 10 Geräte zur Verfügung sondern nur 1 .
Kann ich auf zusendung des 2 Geräte zu 216 ,- incl. Versand bestehen . Wie stehen die Chancen erfogreich auf Erfüllung des Kaufvertrages zu klagen . Wäre der anwortende RA berreit mich zu vetreten ?
Sehr geehrter Fragesteller,

gemäß den Regeln des Zivilrechts in Verbindung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der E-Bay Ag ist ein wirksamer Kaufvertrag über zwei PC´s zu Stande gekommen. Nach Ihrer Schilderung haben Sie bereits einen PC erhalten. Es ist dem Verkäufer auch nicht unmöglich, einen weiteren PC zu leifern, da diese nach wie vor über einen Händler bezogen werden können. Setzen Sie dem Händler eine Frist zur Lieferung, falls Sie dies nicht bereits in dem von Ihnen erwähnten Schreiben getan haben. Nach Fristablauf können Sie einen Schadensersatz geltend machen.
Der Marktpreis des Rechners beläuft sich auf ca. 450,00 EUR, so dass die Differenz in Höhe von 350,00 EUR geltend gemacht werden kann. gerne vertreten wir Sie hierbei.

Mit freundlichem Gruß
H. Momberger
Rückfrage vom Fragesteller 21. März 2006 | 18:13

Vielen Dank Herr RA Momberger ,
ich habe keinen PC erhalten . Der Verkäufer beruft sich hier auf einen Irrtum.
Zunächst werde ich versuchen mich mit ihm gütlich zu einigen .
Sollte dies nicht fruchten werde ich Sie nochmals kontaktieren .

Bedanke mich !

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. März 2006 | 08:42

In Ordnung.

Mit freundlichem Gruß
H. Mombegrer

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