bankvollmacht

| 18. September 2005 00:28 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
werte damen und herren!
Meine Mutter ist gestorben im Juli05.September05 bekam ich den Erbschein.Mein Bruder und Ich sind die Erben.Da mein Bruder
die Bankvollmacht hatte(meine Mutter lag im Krankenhaus)hat er alle Konten und Sparbücher aufgelöst,und auf sich übertragen lassen.Er hat mir jetzt einen Geldbetrag angeboten,mit welchem ich nicht einverstanden bin.
Nun meine Frage:wie und wo, kann ich genau erfahren was auf dem Sparbuch und Konto war?
18. September 2005 | 01:22

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail: anwalt@anwalt-wille.de
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid zur dem Verlust Ihrer Mutter ausdrücken.

Sie und Ihr Bruder sind sog. Miterben und bilden eine Erbengemeinschaft. Sie bilden eines sog. Gesamthandsgemeinschaft.

Damit gehört jeder einzelne Nachlaßgegegenstand allen Miterben gemeinschaftlich. Dies bedeutet auch, daß ein Miterbei nie allein über den einzelnen Nachlalßgegenstand verfügen kann.

Im Falle einer Erbengemeinschaft kann jeder Miterbe Auskunft verlangen. Sie sollten daher schriftlich Auskunft von der Bank verlangen, wie hoch der Kontostand am Tage des Todes Ihrer Mutter war. Dazu müssen Sie den Erbschein vorlegen. Außerdem sollten Sie parallel dazu Ihren Bruder schriftlich zur Auskunft auffodern.

Sie sollten sich dazu aber einen Anwalt zu Rate ziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt Klaus Wille

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