18. September 2005
|
01:22
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail: anwalt@anwalt-wille.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich Ihnen mein Beileid zur dem Verlust Ihrer Mutter ausdrücken.
Sie und Ihr Bruder sind sog. Miterben und bilden eine Erbengemeinschaft. Sie bilden eines sog. Gesamthandsgemeinschaft.
Damit gehört jeder einzelne Nachlaßgegegenstand allen Miterben gemeinschaftlich. Dies bedeutet auch, daß ein Miterbei nie allein über den einzelnen Nachlalßgegenstand verfügen kann.
Im Falle einer Erbengemeinschaft kann jeder Miterbe Auskunft verlangen. Sie sollten daher schriftlich Auskunft von der Bank verlangen, wie hoch der Kontostand am Tage des Todes Ihrer Mutter war. Dazu müssen Sie den Erbschein vorlegen. Außerdem sollten Sie parallel dazu Ihren Bruder schriftlich zur Auskunft auffodern.
Sie sollten sich dazu aber einen Anwalt zu Rate ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Klaus Wille