altersheimkosten

26. Mai 2016 12:05 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,
ich habe ein Haus, in dem meine Mutter ein Wohnrecht hat. Es ist im Grundbuch eingetragen. Nun ist sie 86 Jahre und sie ist nicht mehr gesund.
Wenn sie in ein Altersheim müßte, habe ich gehört, dass ich dann das Wohnrecht ausbezahlen müßte um zu den Kosten im Altersheim beizutragen, da die Rente meiner Mutter nicht reichen würde.
Wie wird das gehändelt ?
Würde es was nützen, wenn meine Mutter handschriftlich was aufsetzen würde, daß sie auf das Wohnrecht verzichtet ?
Wenn ich notariell das Wohnrecht löschen lassen würde, kann man ja 10 Jahre darauf zurückgreifen und ich müßte trotzdem etwas bezahlen.
Mir wird angst und bange, denn ich habe nur einen Teilzeitjob, bin geschieden und hätte das Geld gar nicht, um das Wohnrecht auszubezahlen.
Was kann ich tun ?

Danke für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüssen
26. Mai 2016 | 13:26

Antwort

von


(421)
Käthe-Kollwitz-Str. 17
07743 Jena
Tel: 03641 47 800
Web: https://www.ra-stadnik.de
E-Mail: info@ra-stadnik.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um ein persönliches Wohnrecht handelt, was nicht übertragen werden kann. Falls es sich um einen Nießbrauch handelt, bitte ich um einen Hinweis bei Benutzung der kostenlosen Nachfrage.

Zunächst besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihrer Mutter erlauben das Haus zu vermieten. Die Einkünfte aus der Vermietung sind dann als Einkünfte Ihrer Mutter anzusehen und sind für die Pflege im Altersheim aufzuwenden.

Ferner kann Ihre Mutter auf ihr Wohnrecht verzichten. Der Verzicht muss notariel beglaubigt werden. Sodann wird das Wohnrecht aus dem Grundbuch gelöscht. Die Gebühren des Notars richten sich nach dem Wert des Wohnrechts. Die Berechnung können Sie anhand der üblichen Ortsmiete für die bewohnten qm Ihrer Mutter hier errechnen:
http://www.urbs.de/zahlen/change.htm?lohn6.htm

Der Verzicht wird allerdings in der Tat als Schenkung gewertet und kann dazu führen, dass Sie vom Staat in Regress genommen werden da die Schenkung rechtsmissbräuchlich ist.

Fazit: Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie mit Ihrer Mutter die Vereinbarung treffen, dass das Haus vermietet wird. Zum Verkauf können Sie nicht gezwungen werden, da Ihre Mutter lediglich eine Grunddienstbarkeit hat, Sie dagegen die Eigentümerin sind und das Haus somit Ihrem Vermögen zuzurechnen ist.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Evgen Stadnik

ANTWORT VON

(421)

Käthe-Kollwitz-Str. 17
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