alleiniger Sorgerecht

1. Juni 2010 18:52 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Mein amerikanischer MAnn will plötzlich auf einmal Deutschland in zwei Wochen verlassen .( ich bin deutsche staatsbürgerinWir haben vor ca. 4 Wochen ein Sohn bekommen. Und seit September 2009 sind wir verheiratet. Unser Sohn erhielt von uns den NAchname meines Mannes. Wir mir und dem Kind gehen soll ist ihm egal. DA wir keine gemeinsame Ehename haben, beführtet die schlimmsten bei Behördengänge wenn er nicht mehr da ist. Reicht eine notorial beglaubigung eine alleinige Sorgenrecht für mich, wenn wir gemeinsam dafür sind oder wie kann ich in kürze die alleinige Sorgenrecht bekommen mit seiner Einverständnis? DA ich mich scheiden lassen werde , reicht das wenn ich in zwei Wochen, wenn wir getrennt sind die Scheidung einzuleiten(bzw. Trennung einzuleiten) und somit das alleinige Sorgerecht zu beantragen, denn ihm ist egal .


1. Juni 2010 | 19:20

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie müssen einen Antrag beim Familiengericht stellen, dass Ihnen das Sorgerecht allein übertragen wird. Nur auf diesem Wege können Sie Ihr Ziel erreichen. Ihrem Antrag wird stattgegeben, wenn der Vater diesem Antrag zustimmt.

Für die Zustimmung reicht eine anderweitige Zustimmung nicht aus. Der Vater muss konkret zum Antrag die Zustimmung erteilen.

Da die Zeit drängt, sollten Sie unverzüglich beim Familiengericht den Antrag stellen und darauf hinweisen, dass die Zeit wegen der Rückkehr des Vaters drängt. Sinnvoll ist sicher wegen der kürze der Zeit, wenn Sie und der Vater gemeinsam das Familiengericht aufsuchen.

Eine weitere Voraussetzung ist aber auch, dass Sie bereits getrennt leben. Dafür reicht schon ein getrenntes Haushalten und eine Trennung in der noch bewohnten Ehewohnung.

Nach der räumlichen Trennung können Sie einen Scheidungsantrag nur unter besonderen Voraussetzungen stellen. Ein Scheidungsantrag kann erst nach einem Jahr getrenntleben gestellt werden, es sei denn, es liegt eine besondere Härte vor. Nur dann könnten Sie bereits jetzt einen Antrag stellen. Dafür sehe ich nach Ihrer Schilderung aber keinen Anhaltspunkt.

Nach Ablauf des Trennungsjahres können Sie einen Scheidungsantrag einreichen und auch die Übertragung der elterlichen Sorge beantragen.

Damit ist Ihnen aber derzeit nicht geholfen. Sie sollten daher versuchen bereits jetzt eine Übertragung der elterlichen Sorge zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...