1. Juni 2010
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19:20
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Sie müssen einen Antrag beim Familiengericht stellen, dass Ihnen das Sorgerecht allein übertragen wird. Nur auf diesem Wege können Sie Ihr Ziel erreichen. Ihrem Antrag wird stattgegeben, wenn der Vater diesem Antrag zustimmt.
Für die Zustimmung reicht eine anderweitige Zustimmung nicht aus. Der Vater muss konkret zum Antrag die Zustimmung erteilen.
Da die Zeit drängt, sollten Sie unverzüglich beim Familiengericht den Antrag stellen und darauf hinweisen, dass die Zeit wegen der Rückkehr des Vaters drängt. Sinnvoll ist sicher wegen der kürze der Zeit, wenn Sie und der Vater gemeinsam das Familiengericht aufsuchen.
Eine weitere Voraussetzung ist aber auch, dass Sie bereits getrennt leben. Dafür reicht schon ein getrenntes Haushalten und eine Trennung in der noch bewohnten Ehewohnung.
Nach der räumlichen Trennung können Sie einen Scheidungsantrag nur unter besonderen Voraussetzungen stellen. Ein Scheidungsantrag kann erst nach einem Jahr getrenntleben gestellt werden, es sei denn, es liegt eine besondere Härte vor. Nur dann könnten Sie bereits jetzt einen Antrag stellen. Dafür sehe ich nach Ihrer Schilderung aber keinen Anhaltspunkt.
Nach Ablauf des Trennungsjahres können Sie einen Scheidungsantrag einreichen und auch die Übertragung der elterlichen Sorge beantragen.
Damit ist Ihnen aber derzeit nicht geholfen. Sie sollten daher versuchen bereits jetzt eine Übertragung der elterlichen Sorge zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle