Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
Ohechaussee 9
22848 Norderstedt
Tel: 040-30854250
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Wibke-Tuerk-__l103918.html
E-Mail: info@kanzlei-tuerk.de
Vielen dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte.
Zuerst einmal ist festzustellen, dass kein Kollege Ihnen den Erfolg der von Ihnen gewünschten Rechtsverfolgung garantieren wird, da er sich sonst im Zweifel bei Erfolglosigkeit Haftungsfragen ausgesetzt sehen würde.
Sie sollten hier Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und Unterschlagung und Verletzung des Postgeheimnisses gegen den Zusteller erstatten.
Der Name des Zustellers dürfte zumindest für die Polizei und/ oder Staatsanwaltschaft aus den Hermes-Dienstplänen zu erforschen sein.
Dann müßte dem Zusteller die Tat und der Vorsatz nachgewiesen werden.
Fraglich bleibt auch, ob Sie durch diese Strafanzeige bzw. nach einer eventuellen Verurteilung des Zustellers den Restwert in Höhe von 1.800 € (wieder-) bekommen würden.
Im Zweifel wäre ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen den Zusteller die verbleibende Möglichkeit, um einen Rückfluss der 1.800 € bzw. zumindest einen Titel zu erhalten.
Einen Schadensersatzanspruch gegen Hermes können Sie hier m. E. nicht mehr geltend machen, da Sie von Hermes im Rahmen der Versicherung schon Ersatz erlangt haben.
Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer sind m. E. nur gegeben, wenn eine höhere Versicherung zwischen Ihnen und dem Verkäufer vereinbart war und diese trotzdessen nicht vom Verkäufer gewählt wurde.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen.
Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion auf dieser Seite.
Sollten Sie eine Interessenvertretung aus dem Bereich von frag-einen-Anwalt.de heraus wünschen, so kontaktieren Sie mich bitte unter der angegebenen e-mail-Adresse.
Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung behilflich.
Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwältin Wibke Schöpper.
Bitte bewerten Sie diese Antwort, um das Portal transparenter zu machen.
Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht
Vielen Dank für die Antwort!
Im Ebay-Artikel war "versicherter Versand" angegeben, was in meinen Augen nicht gleichzusetzen ist mit "halb-versichert" oder ähnliches, daher ist dieser doch der angemessenen Versicherung verpflichtet oder nicht?
Macht es dann einen Unterschied?
MFG,
MS
Sehr geehrte Ratsuchende!
Bei Kauf von einem privaten Verkäufer wäre aufgrund des Warenwertes wohl eine gesonderte Transportversicherung erforderlich gewesen. Normale Deckungssummen eines versicherten Versandes reichen nicht aus.
Insofern hat der Verkäufer versicherten Versand gewählt. Alles andere wäre eine Sache der Absprache zwischen Ihnen und dem Verkäufer gewesen.
Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwältin Wibke Schöpper.