Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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liegt ein Sachmangel vor, ist der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet.
"Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, [...] und Materialkosten" hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 Abs. 2 BGB).
Der Verkäufer hat nicht für den Transport zu sorgen, er hat aber die Kosten zu tragen.
Für eine detaillierte Antwort fehlen weitere Angaben, wie z.B. ob es sich um eine Gebrauchtsache handelt (weil die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt ist), es sich um einen Privatkauf handelt und damit die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (Beweislstumkehr).
Auch ist ungeklärt, wie es zum Vertragsschluss kam (ebay? Abwicklung nicht über ebay!). Möglicherweise spielen die AGB eine Rolle.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick gegeben zu haben.
Es war eine Gebrauchtsache, kein Privatverkauf, Kontakt über ebay Angebot - Rest per Email. Ist nach den ebay Anzeigen (Rechtliche Informationen des Anbieters mit deutscher Adresse) auch deutsche Rechtsgültigkeit??
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Es findet deutsches Recht Anwendung, wenn Sie das Gerat zu privaten Zwecken erworben und Ihren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland haben, da der Händler jedenfalls seine Tätigkeit auf Deutschland ausgerichtet hat (rechtliche Hinweise, Widerrufsbelehrung, ebay Deutschland) (§ 6 Abs. 1 Buchstabe b Verordnung [EG] Nr. 593/2008; [Rom I]).
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt