Zum ersten mal auffällig

26. September 2006 09:32 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Also, nach einem durchzechten Abend, was auch ziemlich deutlich zu sehen und hören war an der Aussprache, gingen wir zu viert wieder nach hause. Auf dem weg nach Hause fand ich einen Leitpfosten der am Straßenrand fand. Aus welchem Grund auch immer schnappte ich mir diesen und warf ihn 2 mal durch die Luft. Diesen Vorgang beobachteten 2 Streifenpolizisten und nahmen die Personalien von mir und meinen Kumpels auf. Sie sagten ich hätte den Leitpfosten herausgezogen was aber nicht der Fall war gesehen haben die beiden es ja nicht. Und nun meine Frage mit was habe ich zu rechnen
26. September 2006 | 10:08

Antwort

von


(206)
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
E-Mail: jeromin@ra-jeromin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für ihre Anfrage.

In Betracht kommt der Straftatbestand der Sachbeschädigung, § 303 StGB:

§ 303
Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Zunächst spricht die Tatsache, dass Sie den Leitpfosten geworfen haben, dafür, dass Sie ihn auch aus seiner Verankerung genommen haben. Dadurch kommt eine Sachbeschädigung durch Aufhebunf der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit in Betracht.

Sofern durch das Werfen an sich keine Beschädigungen eingetreten sind, dürfte ihnen aufgrund der Aussagen Ihrer Freunde, die die Situation ja mitbekommen haben sollten, keine Bestrafung aus dem § 303 StGB drohen, da Sie insofern durch Zeugenaussagen belegen können, dass Sie den Leitpfosten bereits auf dem Boden liegend gefunden haben.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt


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