Zum ersten Mal Ladendiebstahl

26. Januar 2021 13:03 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Hallo, ich bin hier, um Ihnen von einem Problem zu erzählen, auf das ich gestern gestoßen bin. Ich ging in ein Edeka-Geschäft, kaufte ein und in meiner Tasche befanden sich Artikel im Wert von 48 €, die nicht bezahlt wurden. Der Ladendetektiv verhaftete mich und ich bezahlte eine Geldstrafe von 100 Dollar als Geldstrafe für Ladendiebstahl. Mein Problem ist zu wissen, ob edeka eine Beschwerde gegen mich einreicht,
1. Was werden die Konsequenzen sein? Ich habe es nie getan und ich habe keine Vorstrafen oder Vorstrafen. Es war mein erstes Mal.
2. Wenn die Polizei mir mit Auskunftsersuchen schreibt, soll ich antworten?
3. Wird er eine Verhandlung haben? Das Gericht wird mich zu einer Anhörung anrufen. Werde ich ins Gefängnis? werde ich eine Geldstrafe zahlen? Ich bin eine Hausfrau, die ich nicht arbeite, aber ich habe eine monatliche Zulage von 500 € von meinem Ehemann, weil er einen Job und ein Gehalt von 3.900 € hat.
4. Wird sich dies auf die Erneuerung meiner Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland auswirken? Ich habe alle 4 Jahre eine erneuerbare Aufenthaltserlaubnis, da mein Mann hier in Deutschland arbeitet und einen ständigen Wohnsitz hat.
5. und ich werde auch wissen, ob das Verfahren abgebrochen werden kann, weil ich keine kriminelle Vorgeschichte habe, und ich werde es nicht noch einmal tun, wie ich diese Art von Problem abbrechen kann. Ich habe viel Reue Vielen Dank für Ihre Antwort.
26. Januar 2021 | 15:22

Antwort

von


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Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Da Sie die Strafe an das Kaufhaus anstandslos gezahlt, haben, ist nicht damit zu rechnen, dass das Kaufhaus daneben noch Anzeige erstatten wird. Das geschieht im Normalfall nur, wenn Sie nicht zahlen...

Sollte es unerwartet dennoch zur Anzeige kommen, steht ein Diebstahl von geringem Wert im Raum.
Dafür gehen Sie sicher nicht ins Gefängnis. Sollten Sie tatsächlich einen Brief zur Stellungnahme erhalten, geben Sie alles zu und zeigen Reue, dann wird das Verfahren höchstwahrscheinlich gegen Zahlung einer Auflage (auch ca. 100€) eingestellt, zumal Sie auch nicht vorbestraft sind....

Auf Ihre Aufenthaltserlaubnis wirkt sich das auch nicht aus.
Machen Sie sich also keine Sorgen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


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