26. Januar 2021
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15:22
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail: info@kanzlei-richter-muenchen.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie die Strafe an das Kaufhaus anstandslos gezahlt, haben, ist nicht damit zu rechnen, dass das Kaufhaus daneben noch Anzeige erstatten wird. Das geschieht im Normalfall nur, wenn Sie nicht zahlen...
Sollte es unerwartet dennoch zur Anzeige kommen, steht ein Diebstahl von geringem Wert im Raum.
Dafür gehen Sie sicher nicht ins Gefängnis. Sollten Sie tatsächlich einen Brief zur Stellungnahme erhalten, geben Sie alles zu und zeigen Reue, dann wird das Verfahren höchstwahrscheinlich gegen Zahlung einer Auflage (auch ca. 100€) eingestellt, zumal Sie auch nicht vorbestraft sind....
Auf Ihre Aufenthaltserlaubnis wirkt sich das auch nicht aus.
Machen Sie sich also keine Sorgen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen