2. April 2007
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01:15
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
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E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Nach der Textzeile ist Ihrem Partner zuzustimmen. Durch die Verwendung des Wortes "jeweils" wird deutlich, daß auf den einzelnen frühesten Kündigungstermin abgestellt werden soll, nicht auf den gemeinsamen frühesten Kündigungstermin.
Jedoch ist hier der Gesamteindruck des Kündigungsschreibens relevant.
Ich rege insofern an, einem örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens das Schreiben vorzulegen. Es könnte eine Anfechtung wegen Irrtums in Betracht kommen.
In den sechs Monaten unterliegen Sie dem Wettbewerbsverbot. Sie können in dem Bereich nur dann Geld verdienen, wenn die entsprechende Tätigkeit nicht im Wettbewerb zu der der GmbH steht, also nicht die Marktchancen der GmbH beeinträchtigt. Dazu kommen noch die Ausschüttungen an die Gesellschafter.
Eine Entschädigung für das Wettbewerbsverbot ist nicht möglich, wenn Ihre GmbH personalistisch organisiert ist (im Gegensatz zu einer kapitalistisch organisierten). Zu einer näheren Prüfung dessen ziehen Sie bitte einen örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens hinzu.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Rückfrage vom Fragesteller
2. April 2007 | 15:44
Bitte erklären Sie mir den Begriff "personalistisch geführte GmbH", da ich ihn nicht kenne. Darf ich Ihnen zur Ansicht das Kündigungsschreiben per E-Mail zukommen lassen?
Vielen Dank.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
5. April 2007 | 16:51
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Begriff "personalistisch geführte GmbH" meint eine GmbH, bei der die einzelnen Gesellschafter eine tragende Rolle spielen und nicht anonym wie beispielsweise bei einer AG sind.
Das Kündigungsschreiben habe ich erhalten, es bietet mir leider keinen Grund, Ihnen eine abweichende Antwort zu geben.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Ergänzung vom Anwalt
2. April 2007 | 20:39
Sehr geehrter Ratsuchender,bitte uebersenden Sie das Schreiben an meine Email-Adresse/Fax-Nummer.
Ich werde die Beantwortung der Nachfrage solange aussetzen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber