15. Februar 2025
|
17:40
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie es als WG vermieten, mit einem einheitlichen Mietvertrag, ist das grundsätzlich rechtssicher. Wenn Sie absolute Sicherheit haben wollen, können Sie vorher bei dem Bauamt um Klärung und Mitteilung von deren Rechtssicht bitten, daran ist das Amt dann gebunden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
16. Februar 2025 | 10:52
Guten Tag Herr Weber,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Was genau bedeutet "einheitlicher Mietvertrag"? Wir wolllen mit beiden Parteien je einen eigenen Mietvertrag abschließen, in denen jeweils die entsprechenden Anteile der Wohnung einzeln aufgeführt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
18. Februar 2025 | 00:29
Sehr geehrter Ratsuchender,
danke für die Klarstellung.
Zwei getrennte Mietverträge sind da deutlich riskanter, da es dann auch zwei voneinander unabhängige Mietverhältnisse sind. Dann läßt sich kaum noch argumentieren, dass die beiden getrennten Mietverhältnisse eine Partei sind.
Ich empfehle, einen örtlichen Anwalt einzuschalten, der den Fall vollständig prüft und es mit dem Bauamt abklärt.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt