13. Juli 2010
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20:02
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Diese Vereinbarung ist dahingehend zu verstehen, dass der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses der letzte Tag des Monats muss. Sie können also immer zum 30./31. (im Februar 28./29.) des Monats kündigen, dies aber 6 Wochen vorher.
Es muss also immer bis zur Mitte eines Monats die Kündigung zum Ende des Folgemonats ausgesprochen sein.
Bzw. es muss nicht genau die Mitte des Monats sein, sondern so liegen, dass der Zeitpunkt 6 Wochen davor liegt.
Sie können also bis zum 20.07.2010 die Kündigung zum 31.08.2010 erklären. Aber es ist nicht hinderlich, wenn die Kündigung schon vorher eingeht.
Die Kündigung muss nachweislich schriftlich beim Arbeitgeber eingehen.
Rechtsanwalt Steffan Schwerin