Rechtsanwaltskanzlei Filler
Weender Landstraße 1
37073 Göttingen
Tel.: 0551 – 79 77 666
Fax: 0551 – 79 77 667
E-mail: filler@goettingen-recht.de
In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:
Ich gehe davon aus, dass Ihnen mit Ihrer Frau das gemeinsame Sorgerecht zusteht und dass ihre Tochter Ihnen ohne Ihre Zustimmung entzogen wurde.
Für diesen fall ist die Frage juristisch sehr einfach zu beantworten. Es gilt das sogenannte Haager-Übereinkommen. Dieses ist sowohl von den USA als auch von Deutschland unterzeichnet worden. Es bestimmt, dass Kinder in Trennungssituationen und Sorgerechtsstreitigkeiten bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung über das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht an den Ort gehören, an dem Sie ihren letzten Wohnsitz und Aufenthalt hatten.
Das Verfahren, dass das Haager Übereinkommen vorsieht ist nur an dem Ziel orientiert, die Kinder zunächst in die gewohnte Umgebung zurückzuholen, wenn Sie wie in Ihrem Fall entführt oder vorenthalten werden.
In dem Verfahren ist auch geregelt, dass die Behörden der Bundesrepublik Deutschland den Aufenthalt des Kindes ermitteln müssen.
Ich rate Ihnen, die zuständige Behörde in den USA aufzusuchen und den Antrag auf Rückführung zu stellen. Dort wird man Sie auch weiter beraten können.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
mit freundlichen Grüßen
(Regine Filler)
Rechtsanwältin
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In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:
Ich gehe davon aus, dass Ihnen mit Ihrer Frau das gemeinsame Sorgerecht zusteht und dass ihre Tochter Ihnen ohne Ihre Zustimmung entzogen wurde.
Für diesen fall ist die Frage juristisch sehr einfach zu beantworten. Es gilt das sogenannte Haager-Übereinkommen. Dieses ist sowohl von den USA als auch von Deutschland unterzeichnet worden. Es bestimmt, dass Kinder in Trennungssituationen und Sorgerechtsstreitigkeiten bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung über das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht an den Ort gehören, an dem Sie ihren letzten Wohnsitz und Aufenthalt hatten.
Das Verfahren, dass das Haager Übereinkommen vorsieht ist nur an dem Ziel orientiert, die Kinder zunächst in die gewohnte Umgebung zurückzuholen, wenn Sie wie in Ihrem Fall entführt oder vorenthalten werden.
In dem Verfahren ist auch geregelt, dass die Behörden der Bundesrepublik Deutschland den Aufenthalt des Kindes ermitteln müssen.
Ich rate Ihnen, die zuständige Behörde in den USA aufzusuchen und den Antrag auf Rückführung zu stellen. Dort wird man Sie auch weiter beraten können.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
mit freundlichen Grüßen
(Regine Filler)
Rechtsanwältin