10. Februar 2025
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23:57
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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Sehr geehrter Ratsuchender,
Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Bei der Ausübung des Widerrufsrechts können Sie grds. kaum etwas verkehrt machen. Sie können hierfür das Formular benutzen, es reicht aber auch der einfache Satz " Hiermit widerrufe ich meine Bestellung vom xx.xx.xxxx über die Bestellung einer Goldmünze" unter Angabe Ihrer Daten und möglichst Bestellnummer, Kundennummer etc. Diesen müssen Sie telefonisch oder besser per E-Mail oder Post an die in der Widerrufsbelehrung angegebene Adresse schicken.
Aber vorliegend könnte dies problematisch sein, weil grds. gar kein Widerrufsrecht bestehen dürfte. Ich verweise auf § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB:
[Quote](2)Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:
[...]
8.
Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten,[...][/quote]
Da der Goldpreis ständigen Schwankungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, soll hier eine Benachteiligung ausgeschlossen werden.So soll u.a.verhindert werden, dass Käufer bei fallenden Goldpreisen vom Kauf zurücktreten und den Händler mit dem Verlust belasten.
Bei Sammlermünzen mit hohen Aufschlägen bzw. wenn der Preis nicht unmittelbar von Kursschwankungen abhängt, könnte in Einzelfällen ein Widerrufsrecht bestehen. Wenn der Verkäufer dies allerdings nicht ausdrücklich eingeräumt hat, kann dies bei Goldmünzen sehr kritisch sein.
Eine anwaltliche außergerichtliche Vertretung verursacht bei Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren Kosten in Höhe von 367,23 € brutto (inkl. 58,64 USt.).
Wenn Sie tatsächlich Hilfe benötigen, können Sie sich gerne bei mir melden.
Ansonsten wünsche ich Ihnen, dass der Widerruf unproblematisch funktioniert oder Sie doch die bestellte Münze erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin
Alpers Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers