Werkstatt Reperatur

| 7. Oktober 2015 17:23 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich hatte meinen Espace wegen einer Durchsicht und dem Wechsel der Lichtmaschine in einen Werkstatt gegeben.Nun wollte ich das Fahrzeug wieder Ab holen und sie meinten es gäbe da noch ein Problem"Sie hätten versehentlich zu viel Öl nachgefüllt und haben den Motor und alles was drum rum liegt ausbauen und reinigen müssen.
Das ganze ist nun über 1 Woche her und es tut sich nicht´s.Was soll ich nun tun!?
7. Oktober 2015 | 18:01

Antwort

von


(344)
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
E-Mail: info@ra-mauritz.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Sie sollten der Werkstatt schriftlich unter Zugangsnachweis eine Frist zur Fertigstellung der Reparatur setzen. Das Gesetz sieht hierfür keine bestimmte Frist vor, sondern stellt darauf ab, dass es sich um eine „angemessene" Frist handeln muss. Wie lange eine Frist sein muss, um angemessen zu sein, richtet sich nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles. Es dürfte hier wohl davon auszugehen sein, dass eine abschließende Frist von 7-10 Tagen angemessen und ausreichend ist.

Sollte die Werkstatt innerhalb dieser Frist Ihr Kfz nicht fertig gestellt haben, so können Sie einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Herausgabe beauftragen. Dessen Kosten sind sodann von der Werkstatt zu ersetzen. Ebenfalls haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz, zum Beispiel auf den Ersatz der Kosten für die gegebenenfalls erfolgte Anmietung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs.

Ich hoffe, meine Ausführungen waren für Sie hilfreich. Bei Unklarheiten benutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 7. Oktober 2015 | 19:29

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