Sehr geehrter Fragesteller,
die Finanzierungskosten für die vermietete ETW können Sie als Werbungskosten absetzen, und zwar in allen Jahren, in denen diese anfallen. Sollten Sie dies in einem Jahr unterlassen, hindert dies gleichwohl nicht den Ansatz in den Folgejahren.
Allerdings sehe ich nicht, warum Sie die Zinsen nicht auch in diesem Jahr geltend machen wollen - soweit sich hierdurch ein Verlust ergeben würde, würde dieser mit Ihren sonstigen steuerpflichtigen Einnahmen verrechnet werden können.
Werbungskosten sind allerdings immer nur die Finanzierungszinsen, nicht auch der Tilgungsanteil!
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
die Finanzierungskosten für die vermietete ETW können Sie als Werbungskosten absetzen, und zwar in allen Jahren, in denen diese anfallen. Sollten Sie dies in einem Jahr unterlassen, hindert dies gleichwohl nicht den Ansatz in den Folgejahren.
Allerdings sehe ich nicht, warum Sie die Zinsen nicht auch in diesem Jahr geltend machen wollen - soweit sich hierdurch ein Verlust ergeben würde, würde dieser mit Ihren sonstigen steuerpflichtigen Einnahmen verrechnet werden können.
Werbungskosten sind allerdings immer nur die Finanzierungszinsen, nicht auch der Tilgungsanteil!
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht