Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ja, es macht hier Sinn eine Abmahnung in Verbindung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung an die Person zu versenden. Einerseits liegt hier eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor und andererseits wurden auch unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, sodass die Ansprüche nach §§ 823, 1004 BGB eindeutig sind.
Ein Anwalt ist dafür nicht erforderlich, aber es ist ratsam, um die Abmahnung korrekt zu formulieren. Außerdem erzeugt dies bei der Person natürlich ein verbindlicheres Gefühl, wenn das Schreiben vom Rechtsanwalt stammt.
Wenn man hier den für eine Unterlassung üblichen Regelstreitwert von 5.000€ ansetzt, würden nach dem RVG Anwaltskosten in Höhe von 492,54 Euro inklusive MwSt. fällig. Die hier gezahlte Gebühr würde ich für Sie anrechnen auf diese Summe.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und würde diese gern in Anspruch nehmen. Der von mir zu zahlende Eigenanteil liegt bei EUR 250,00. Könnten Sie mir noch mitteilen, wie der weitere Ablauf wäre, wenn ich Sie mit dem Schreiben beauftragen würde. Mir ist auch daran gelegen, hier schnell zeitlich zu reagieren. Danke. Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Sie müssten mir dann nur Ihre vollständige Anschrift, den Namen der Versicherung und die Versicherungsnummer per E-Mail mitteilen. Dann stelle ich für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage bei der Versicherung. Das Schreiben an die Person kann ich aber auch schon vorab fertigen. Ich bräuchte auch dann die Anschriften und eine etwas genauere Sachverhaltsschilderung per E-Mail.
Viele Grüße
Alexander Dietrich