Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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leider ist es kein Einzelfall, dass bei einer Umschuldung aufgrund des derzeitigen Zinsniveaus die Kreditgeber dann Vorfälligkeitsentschädigungen fordern, die den Zinsvorteil auffressen.
Grundsätzlich ist der Kreditgeber berechtigt, so eine Entschädigung zu verlangen, wenn sie wirksam vertraglich vereinbart worden ist. Um das feststellen zu können, bedarf es der genaueren Vertragsprüfung, da häufig Vereinbarungen hierzu unwirksam sind.
Ist hingegen eine wirksame Vereinbarung getroffen worden, bemisst die Vorfälligkeitsentschädigung sich an der Kreditsumme und den Zinsen, die der Bank bei die vorzeitige Ablösung verlustig wird, so dass man anhand der Kreditsumme, der Zinshöhe und der Vertragslaufzeit diese Zahl annährend berechnen kann, so dass dass ggfs. auch die 25.000 € realistisch sein könnten, wenn man den damaligen hogen Zinssatz zugrunde legt.
Aber auch hierzu bedarf es dann - wenn die oben geschilderte erste Hürde der wirksamen Vereinbarung genommen worden ist - einer weitergehenden Prüfung, die leider nicht im Rahmen dieser ERSTberatung möglich und zulässig ist. Dieses können Sie aber über einen online-Zinsrechner gerne zunächst selbst versuchen, wobei 5.000/Jahr an Zinsen nicht unrealistisch sind
Stellt sich bei dieser Prüfung heraus, dass sowohl a) die vertragliche Vereinbarung und b) die Entschädigungshöhe richtig sind, werden Sie gegen den Anspruch wenig ausrichten können.
Aber abschließend kann dieses wirklich nur nach eingehender Prüfung der Unterlagen bewertet werden, insbesondere zu der Frage, ob die Vereinbarung im Darlehensvertrag auch tatsächlich wirksam sind.
Gerne können Sie sich wegen einer solchen Überprüfung auch mit uns in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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danke dachte ich mir schon.In die Berechnung der Vorfälligekeitsentschädigung sind aber die guthaben der Bausparverträge, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Zwischenfinanzierungen stehen, nicht berücksichtigt. Kann ich verlangen, die Guthaben vorher auf die Kredite umbzubuchen und vom verminderten Betrag die VF zu zahlen?
Wie gesagt finde ich gemein, das uns die Bank die benötigte Sumem nicht gibt und dafür nur abzockt.
Sehr geehrte Ratsuchende,
ich würde Ihnen raten, nochmals das Gespräch zu suchen. Häufig ist der angekündigte Wechsel zu einer anderen Bank immer ausschlaggebend für ein "Abblocken" der Bank, was ggfs. in einem persönlichen Gespräch noch abgefangen werden kann.
Hilf das nicht, sollte die vorgeschlagene Prüfung der Rechtmäßigkeit erfolgen - denn Sie können auch darauf bestehen, dass nur vertragsgerecht die mögliche Entschädigung bereechnet wird, so dass auch dazugehörige Guthaben zu berücksichtigen sind.
Fraglich ist allerdings, ob diese Guthaben wirklich zu den Krediten zu zählen sind, zumal eine Verrechnung dann einer Sonderzahlung gleich stehen würden, was wiederum nicht ohne weiteres erlaubt ist. Auch hier bedarf es also wieder einer ergänzenden Prüfung dieser Bausparverträge.
Das Problem ist, dass Sie hier in einem Bereich sind, in dem die gesamte Vertragsprüfung einschließlich der Nebenabreden und Vertragserweiterungen eigentlich zwingend notwenig ist und damit der Bereich der Online-ERSTberatung verlassen wird.
Daher der ernstgemeinte Hinweis auf weitergehende Prüfung, wenn ein klärendes Gespräch mit der Bank nicht fruchtet.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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