28. Mai 2020
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12:37
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
Saalestraße 20
63667 Nidda
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E-Mail: info@ra-krueckemeyer.de
ich beantworte Ihre Nachfrage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Nach der von Ihnen vorgelegten Formulierung bin ich der Ansicht, dass das Vermächtnis ersatzlos entfallen ist.
Es lässt sich auch vertreten, dass das Ersatzkonto bei der Raiffeisenbank an die Stelle des Depots getreten ist. Hier ist aber Streit vorprogrammiert.
Da sich beide Ansichten vertreten lassen, können Sie sicher sein, dass im Falle einer Auseinandersetzung auch beide Ansichten vertreten werden. Es wird dann ein langes Beweisverfahren geben ob den das Raiffeisenkonto tatsächlich als Ersatz für das Depot gedacht war oder ob beispielsweise von diesem Konto ganz normal gelebt wurde.
Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, müssen Sie das Testament aus der Verwahrung nehmen, es gemeinschaftlich ändern und wieder in die Verwahrung geben. Die dadurch entstehenden Kosten sind sehr viel geringer als die Kosten einer streitigen Auseinandersetzung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Übersicht verschaffen. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
28. Mai 2020 | 13:02
Vielen Dank für Ihre Antwort
Ich habe nicht verstanden warum mir Kosten entstehen, wenn wir das Testament aus der Verwahrung nehmen, es gemeinschaftlich ändern und wieder in Verwahrung geben.
Es sei denn dies ist nur mit Notar möglich. In dem Fall würde ich es aus der Verwahrung nehmen ,es handschriftlich gemeinsam mit meinem Mann ohne oder mit einem anderen Vermächtnis neu aufsetzen. und im Schließfach sicher aufbewahren.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28. Mai 2020 | 14:17
Sehr geehrter Fragesteller,
Mit Kosten meinte ich die Kosten die bei der Hinterlegung anfallen.
Sollten weitere Rückfragen bestehen, können Sie mich via E-Mail kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt