Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie müssen sich keine Sorgen machen. Sofern Sie 5 Dienstjahre geleistet haben und länger als ein Jahr verheiratet waren, so liegt nicht einmal im Ansatz der Anschein einer Versorgungsehe vor.
Ihre Frau würde bei Ihrem Tod erhalten:
Sterbegeld in zweifacher Höhe des Ruhegehaltes sowie Witwengeld in Höhe von 55% des Ruhegehaltes
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Bitte zu meinem nochmaligem Verständnis: Ich war 42 Jahre Beamter, habe aber nach Eintritt meines Ruhestandes mit 66 Jahren nochmals geheiratet. Die Ehe besteht zwischenzeitlich über 5 Jahre. Gibt es denn da Witwengeld oder Unterhaltsgeld für meine Frau? Dank im Voraus!
Wenn Sie nach Erreichen des 66. Lebensjahres geheiratet haben, so erfolgt im Regelfall tatsächlich eine Prüfung. Hierbei wird u.a. der Altersunterschied und die Dauer der Ehe in Betracht gezogen. Schließt die Prüfung positiv ab, so kann Ihre Frau einen Unterhaltsbeitrag erhalten, welcher der Höhe nach bis zur Höhe des Witwengeldes gewährt werden kann.
Von einer Versorgungsehe geht man in der Praxis jedoch nur dann aus, wenn eine Ehe nach kurzer Zeit durch einen Tod des Beamten endet bzw. beendet wird. In einem solchen Fall wird vermutet, es handele sich um eine solche. Bei Ihnen liegt mit einer Ehedauer von 5 Jahren jedoch kein Anhaltspunkt hierfür vor.