Verflällt Anspruch auf Arbeitslosengeld

11. September 2021 14:49 |
Preis: 65,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Arbeitsverhältnis endet am 31.10.2021 nach 26. Monaten sozialversicherter Vollbeschäftigung.
Wenn ich mich in Anschluss unmittelbar selbstständig mache, ohne mich arbeitslos zu melden, verfällt dann mein Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld? Für den Fall, dass mein Projekt nicht funktioniert, müsste ich mich dann doch arbeitslos melden.
Für Ihre Antwort bedanke ich mich Voraus und wünsche Ihnen einen guten Tag.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole van Riesen
11. September 2021 | 16:31

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail: danielsaeger@t-online.de
Sehr geehrter Herr van Riesen,

nach Paragraph 161 SGB III verfällt der Anspruch binnen 4 Jahren.

Mit freundlichen Grüßen
RA Saeger


ANTWORT VON

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