13. Februar 2018
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09:39
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Nach dem Grundsatz „pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) haben Sie einen Zahlungsanspruch gegen den Leistungsempfänger. Dieser kann auch auf dem Klageweg geltend gemacht werden; der Umstand, dass Sie in der Schweiz und der Gegner in Deutschland lebt, spielt insofern keine Rolle – ich habe schon zahlreiche Verfahren in genau dieser Konstellation geführt. Natürlich muss die Anschrift des Gegners bekannt sein, um ihn am zuständigen Gericht verklagen zu können. Gerne vertrete ich Sie im Rahmen der Klage.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt